Arbeiten neben dem Studium
Auch wenn nirgendwo anders in ganz Deutschland die Mieten für Studenten so preiswert sind wie in Nordhausen (mit 4,40 pro Quadratmeter), sind auch viele der Studenten aus der Region auf ein zusätzliches Einkommen aus Nebenjobs angewiesen. Damit sich die Arbeit auch wirklich lohnt, gibt es bereits bei der Auswahl des Jobs einiges zu beachten:
Neben den rechtlichen Aspekten sollte auch beachtet werden, dass es Nebenjobs gibt, die für einen späteren Start ins Berufsleben mehr Vorteile bringen als andere. Es zahlt sich oft aus, bereits während des Studiums einen Nebenjob zu wählen, bei dem man im eigenen Fachbereich wichtige Kenntnisse und Kontakte sammeln kann. Besonders Werkstudenten Jobs bieten eine sehr gute Möglichkeit, praxisnah Geld zu verdienen.
Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, sollte man sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die zeitliche Vereinbarung von Job und Studium mitunter eine echte Belastungsprobe darstellt. Studenten sollten sich also genau überlegen, wie viel Zeit neben Uni und Privatleben für einen Job übrig bleibt.
Rechtliche Grundlagen zum Studentenjob
Grundsätzlich lassen sich studentische Beschäftigungsverhältnisse in reguläre, kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen unterteilen. Eine kurzfristige Beschäftigung bedeutet, dass der Student an höchstens 50 Arbeitstage im Jahr und maximal zwei Monate am Stück arbeitet. Es gibt hier keine Lohnobergrenze und der Job ist rentenversicherungsfrei, Lohnsteuer muss allerdings gezahlt werden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung erhält der Student ein maximales Gehalt von 400 Euro im Monat, bei höchstens 19 Arbeitsstunden pro Woche. Dieses Gehalt ist steuerfrei und alle Sozialabgaben werden allein vom Arbeitgeber bezahlt.
Als reguläre Beschäftigung gilt jede Tätigkeit, die mehr als diese 400 Euro monatlich einbringt, über acht Wochen lang ausgeübt wird und mehr als 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit benötigt. Ein regulärer Job ist auch für Studenten steuer- und abgabenpflichtig, dabei gibt es bis zu einem monatlichen Verdienst von 800 Euro gestaffelte Beiträge zur Rentenversicherung. Einen Teil der Steuern kann man sich jedoch über den Freibetrag von 7.664 Euro pro Jahr mithilfe einer Steuererklärung wieder zurückholen.
