Einfach umgepflügt (2)
Montag, 22. Oktober 2012, 06:40 Uhr
Eigentlich, liebe nnz-Leserinnen und –leser hatte Autor Bodo Schwarzberg zu dieser Überschrift keine Fortsetzung geplant, ganz einfach deswegen, weil er dachte, dass sie nicht notwendig sein würde. Doch er hatte sich getäuscht...
Oder mit anderen Worten: Als ich am 8. August des vergangenen Jahres über das gesetzwidrige Umpflügen von Teilen eines Halbtrockenrasens im Naturschutzgebiet Sattelköpfe bei Woffleben schrieb, war ich mir sicher, dass dies ein einmaliges Versehen des Landwirts aus dem Westen des Landkreises sein würde. Aber ich war zu gutgläubig. Wieder ist eine Frevelei passiert und das soll angeblich kein Einzelfall sein. Aber der Reihe nach:
Nach dem Beitrag und einer entsprechenden Information an die Untere Naturschutzbehörde wurde der Landwirt verpflichtet, den von ihm umgepflügten Streifen wieder aus dem Ackerbau herauszunehmen. Im Jahre 2012 verzichtete er tatsächlich auf eine Ansaat. Der umgepflügte Streifen ist dennoch für lange Zeit verloren. Halbtrockenrasen lassen sich nicht wie ein Getreidefeld einfach ansäen, das heißt innerhalb von ein paar Wochen erzeugen. Zudem wurde das Unternehmen meines Wissens nach zu Ausgleichsmaßnahmen herangezogen.
Dieses Vorgehen konnte ich zudem auch an anderen Rändern desselben Ackers beobachten, nur das der Zugewinn an Ansaatfläche dort mit insgesamt rund einem Meter seit 2011 etwas geringer ausfiel.
Sollte dies tatsächlich stimmen, hätten wir es mit einer modernen Form von Korruption zu tun. Auf der Strecke bleiben, wie flächendeckend zu beobachten, der Naturschutz und das Recht. Und wie man sieht, möchten auch wissende Personen gern ungenannt bleiben. So weit sind wir also gekommen in der ach so freien und rechtsstaatlichen Bundesrepublik.
Vergessen wir nicht, dass Halbtrocken- und Trockenrasen durch Nutzungsänderung und Stickstoffimmissionen an sich schon zu den gefährdetsten Lebensräumen zählen. Jeder weitere Verlust muss vermieden werden, zumal im FFH-Gebiet 4, zu dem die hier diskutierte Fläche gehört, nur noch ein geringer Teil dieser Biotoptypen in einem befriedigenden Zustand ist.
Zudem ist die konsequente und sofortige Herausnahme des nun rund zwei Meter breiten Streifens aus der Bewirtschaftung zu fordern, damit sich dieser langfristig wieder zu einem Halbtrockenrasen entwickeln kann. Und ich muss wohl damit rechnen, dass es auch in anderen Bereichen unseres hochgelobten Naturparks zu Flächenverlusten durch Umpflügen gekommen sein könnte. Einige Exkursionen dazu sollten möglich sein.
Von den Behörden wünsche ich mir, dass sie Verstöße gegen das Naturschutzrecht nicht als Kavaliersdelikt betrachten. Leider fehlt es an wirksamen Kontrollmechanismen für Verstöße. Die Naturparkverantwortlichen sollten Projekte fordern und fördern, die die Einhaltung der Bestimmungen im Naturpark überprüfbar machen. Wir brauchen keine Lobeshymnen, wie am 14.11. zur Vorstellung des Naturparkplanes erneut zu erwarten, sondern Maßnahmen zur Entschärfung der vielen Gefährdungen für unsere weltweit einmalige Gipsjarstlandschaft. Zu letzteren zählen v.a. Nutzungswandel und Gipsabbau!
Ein Foto zeigt den Zustand des Halbtrockenrasens vom 22.05.2010. Gut zu erkennen sind die flachen, an den Acker angrenzenden Bereiche. Diese wurden umgepflügt. Der Rucksack auf dem zweiten Bild (2011) steht dort, wo die Grenze des Halbtrockenrasens noch wenige Tage zuvor verlief. Auf dem dritten Bild vom 19.10.2012 ist zu erkennen, dass der 2012 von der Bewirtschaftung auf Behördenanweisung ausgesparte Teil besät wurde. Zudem wurde ein weiterer Streifen Halbrockenrasen umgepflügt.
Es gibt einen in der Landwirtschaft fachkundigen Zeugen für meine Beobachtungen sowie zahlreiche weitere Fotos.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnzOder mit anderen Worten: Als ich am 8. August des vergangenen Jahres über das gesetzwidrige Umpflügen von Teilen eines Halbtrockenrasens im Naturschutzgebiet Sattelköpfe bei Woffleben schrieb, war ich mir sicher, dass dies ein einmaliges Versehen des Landwirts aus dem Westen des Landkreises sein würde. Aber ich war zu gutgläubig. Wieder ist eine Frevelei passiert und das soll angeblich kein Einzelfall sein. Aber der Reihe nach:
Die Vorgeschichte
Am 5. August 2011 stellte ich bei Kartierungsarbeiten im Naturschutzgebiet (NSG) fest, dass von einem mir gut bekannten und regelmäßig aufgesuchten Halbtrockenrasen ein Streifen von bis zu 1,50 Breite umgepflügt und damit dem angrenzenden Acker einverleibt wurde. Auf dem Halbtrockenrasen siedeln mindestens fünf Pflanzenarten der Thüringer Roten Liste, darunter eine der Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht). In meinem damaligen mit Fotos dokumentieren Beitrag, wies ich Verstöße gegen die §§ 12 und 18 des Thüringer Naturschutzgesetzes nach.Nach dem Beitrag und einer entsprechenden Information an die Untere Naturschutzbehörde wurde der Landwirt verpflichtet, den von ihm umgepflügten Streifen wieder aus dem Ackerbau herauszunehmen. Im Jahre 2012 verzichtete er tatsächlich auf eine Ansaat. Der umgepflügte Streifen ist dennoch für lange Zeit verloren. Halbtrockenrasen lassen sich nicht wie ein Getreidefeld einfach ansäen, das heißt innerhalb von ein paar Wochen erzeugen. Zudem wurde das Unternehmen meines Wissens nach zu Ausgleichsmaßnahmen herangezogen.
2012: Noch mehr umgepflügt
Am Freitag vergangener Woche nun traute ich meinen Augen nicht: Den ursprünglichen, ca. 1,50 m breiten Streifen Halbtrockenrasen, den der Landwirt auf Weisung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) aus der Bewirtschaftung herausgenommen hatte, fand ich erneut umgepflügt vor. Und nicht nur das: Ein weiteres, bis ca. einen Meter breites Stück der gesetzlich geschützten Fläche hatte er augenscheinlich neu unter den Pflug genommen.Dieses Vorgehen konnte ich zudem auch an anderen Rändern desselben Ackers beobachten, nur das der Zugewinn an Ansaatfläche dort mit insgesamt rund einem Meter seit 2011 etwas geringer ausfiel.
Auch anderswo?
Noch am selben Tag erkundigte ich mich bei einer Person, die ungenannt bleiben möchte, die aber die Landwirtschaft wie ihre Westentasche kennt: Sie sagte mir, dass dieses ungesetzliche Vorgehen bei einigen Landwirten eine nicht gar so selten angewandte Praxis sei. Dies hätten der Person gegenüber Landwirte sogar offen bestätigt. Sie könnten dies mitunter ungestraft tun, weil sie von den in den jeweiligen Regionen Verantwortlichen ja auch noch für wichtige Vorhaben benötigt würden. Da dürfe man es sich mit ihnen nicht verscherzen.Sollte dies tatsächlich stimmen, hätten wir es mit einer modernen Form von Korruption zu tun. Auf der Strecke bleiben, wie flächendeckend zu beobachten, der Naturschutz und das Recht. Und wie man sieht, möchten auch wissende Personen gern ungenannt bleiben. So weit sind wir also gekommen in der ach so freien und rechtsstaatlichen Bundesrepublik.
Vergessen wir nicht, dass Halbtrocken- und Trockenrasen durch Nutzungsänderung und Stickstoffimmissionen an sich schon zu den gefährdetsten Lebensräumen zählen. Jeder weitere Verlust muss vermieden werden, zumal im FFH-Gebiet 4, zu dem die hier diskutierte Fläche gehört, nur noch ein geringer Teil dieser Biotoptypen in einem befriedigenden Zustand ist.
Konsequenzen
Im Falle des umgepflügten Halbtrockenrasens in der Nähe von Woffleben sieht es so aus, dass die einst flachen Ränder der naturgeschützten Fläche bis etwa zum Beginn des Hanges umgepflügt wurden (siehe Bilder). Wie schon 2011 werde ich die Untere Naturschutzbehörde über den Vorgang informieren. Und zum zweiten das zuständige Landwirtschaftsamt. So weit mir bekannt ist, ahndet diese Behörde derartige Verstöße mit recht hohen Geldbußen. Allerdings habe ich da Zweifel bekommen.Zudem ist die konsequente und sofortige Herausnahme des nun rund zwei Meter breiten Streifens aus der Bewirtschaftung zu fordern, damit sich dieser langfristig wieder zu einem Halbtrockenrasen entwickeln kann. Und ich muss wohl damit rechnen, dass es auch in anderen Bereichen unseres hochgelobten Naturparks zu Flächenverlusten durch Umpflügen gekommen sein könnte. Einige Exkursionen dazu sollten möglich sein.
Von den Behörden wünsche ich mir, dass sie Verstöße gegen das Naturschutzrecht nicht als Kavaliersdelikt betrachten. Leider fehlt es an wirksamen Kontrollmechanismen für Verstöße. Die Naturparkverantwortlichen sollten Projekte fordern und fördern, die die Einhaltung der Bestimmungen im Naturpark überprüfbar machen. Wir brauchen keine Lobeshymnen, wie am 14.11. zur Vorstellung des Naturparkplanes erneut zu erwarten, sondern Maßnahmen zur Entschärfung der vielen Gefährdungen für unsere weltweit einmalige Gipsjarstlandschaft. Zu letzteren zählen v.a. Nutzungswandel und Gipsabbau!
Ein Foto zeigt den Zustand des Halbtrockenrasens vom 22.05.2010. Gut zu erkennen sind die flachen, an den Acker angrenzenden Bereiche. Diese wurden umgepflügt. Der Rucksack auf dem zweiten Bild (2011) steht dort, wo die Grenze des Halbtrockenrasens noch wenige Tage zuvor verlief. Auf dem dritten Bild vom 19.10.2012 ist zu erkennen, dass der 2012 von der Bewirtschaftung auf Behördenanweisung ausgesparte Teil besät wurde. Zudem wurde ein weiterer Streifen Halbrockenrasen umgepflügt.
Es gibt einen in der Landwirtschaft fachkundigen Zeugen für meine Beobachtungen sowie zahlreiche weitere Fotos.
Bodo Schwarzberg



