Arglistige Täuschung?
Donnerstag, 18. Dezember 2003, 17:37 Uhr
Wie die nnz jetzt erfuhr, seien drei Rücknahmebescheide verschickt worden. Das betreffe unter anderem auch die Verbeamtung von Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die zum Zeitpunkt der Verbeamtung schon über 50 Jahre alt waren. Und genau das lasse zum Beispiel der Gesetzgeber nicht zu. Parallel zu diesen Bescheiden sei in den drei Fällen die Staatsanwaltschaft beauftragt worden zu prüfen, wer für diese Fehlentscheidung eventuell strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Es seien Anzeigen sowohl gegen Unbekannt als auch gegen zwei Personen erstattet worden. Hier gehe es um den Straftatbestand der arglistigen Täuschung, was auch die Rücknahme der Verbeamtung zur Folge hatte.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages, Reiner Bachmann (PDS), bestätigte der nnz, dass die Betroffenen Widerspruch eingelegt hätten. Sowohl die Verwaltung als auch der Ausschuß hätten in der Vorbereitung dieser Entscheidung eng mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar zusammengearbeitet. Der Landrat hatte sich im Sommer zu den Gesamtumständen des Vorgangs für befangen erklärt (siehe dazu im nnz-Archiv).
Bachmann werde dazu im nächsten Kreistag Stellung nehmen. Dann wird es um die Entlastung des Landrates durch den Kreistag für die Jahre 1999 bis 2001 gehen.
Autor: nnzDer Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages, Reiner Bachmann (PDS), bestätigte der nnz, dass die Betroffenen Widerspruch eingelegt hätten. Sowohl die Verwaltung als auch der Ausschuß hätten in der Vorbereitung dieser Entscheidung eng mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar zusammengearbeitet. Der Landrat hatte sich im Sommer zu den Gesamtumständen des Vorgangs für befangen erklärt (siehe dazu im nnz-Archiv).
Bachmann werde dazu im nächsten Kreistag Stellung nehmen. Dann wird es um die Entlastung des Landrates durch den Kreistag für die Jahre 1999 bis 2001 gehen.
