Nicht immer und überall
Freitag, 31. August 2012, 09:39 Uhr
Vom 15. September bis 15. November darf im Landkreis trockener Baum- und Strauchschnitt nur unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden. Die nnz mit allen Einzelheiten und Ausnahmen...
Das Verbrennen ist laut Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung lediglich als Ausnahmefall aufgeführt und unterliegt hohen Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, so Abfallberater Hans-Georg Backhaus. Leider haben einige Vorkommnisse während der Brenntage im Frühjahr wieder gezeigt, dass nicht allen bewusst ist, unter welchen Bedingungen verbrannt werden darf. Deshalb möchten wir noch einmal auf die Anforderungen an Grünschnittfeuer hinweisen.
Nicht verbrannt werden darf an allen Sonn- und Feiertagen (3. und 31. Oktober). Im Luftkurort Neustadt/Harz darf überhaupt nicht verbrannt werden. Außerdem gelten folgende Mindestabstände: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Gebäuden allgemein bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der Flugplätze liegt, sollte in der Abfallberatung des Landkreises (Tel. 03631 911330) nachfragen.
Kommt es zu Problemen mit unerlaubten Grünschnittfeuern, empfiehlt Abfallberater Backhaus: Handelt es sich um einen Nachbarn, so sollte zunächst das Gespräch gesucht und dieser höflich aufgefordert werden, das Feuer wieder zu löschen. So sollte auch in Kleingartenanlagen verfahren werden. Dadurch können unnötige Kontrollfahrten vermieden werden. Der Anruf bei der Leitstelle sollte immer das letzte Mittel sein, sagt Backhaus.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft rät zudem, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ darauf, die Grünabfälle im eigenen Garten zu verwerten, Biotonne, Laubsäcke und das Grünschnittmobil zu nutzen, das auch in diesem Herbst durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungskalender aufgeführt oder können in der Abfallwirtschaft erfragt werden. Die erste Herbst-Tour läuft vom 8. bis 20. Oktober und die zweite vom 5. bis 17. November.
Darüber hinaus können Privathaushalte mit der neuen Grünabfallkarte für einmalig 10 Euro von März bis November ihren Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie ihr Laub bei den Bauhöfen in Ellrich, Niedersachwerfen und Heringen sowie im Betriebshof der Stadtwerke Nordhausen oder auf der Deponie Netzelsrode anliefern. Die Grünabfallkarte gibt es im Landratsamt, bei den Südharzwerken Nordhausen und den Stadtverwaltungen Ellrich und Heringen. Weitere Informationen gibt es unter 03631 911-330, -346 und -328. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Rettungsleitstelle Beschwerden und Hinweise die Brenntage betreffend unter 03631 89380 entgegen.
Autor: nnzDas Verbrennen ist laut Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung lediglich als Ausnahmefall aufgeführt und unterliegt hohen Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, so Abfallberater Hans-Georg Backhaus. Leider haben einige Vorkommnisse während der Brenntage im Frühjahr wieder gezeigt, dass nicht allen bewusst ist, unter welchen Bedingungen verbrannt werden darf. Deshalb möchten wir noch einmal auf die Anforderungen an Grünschnittfeuer hinweisen.
Nicht verbrannt werden darf an allen Sonn- und Feiertagen (3. und 31. Oktober). Im Luftkurort Neustadt/Harz darf überhaupt nicht verbrannt werden. Außerdem gelten folgende Mindestabstände: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Gebäuden allgemein bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der Flugplätze liegt, sollte in der Abfallberatung des Landkreises (Tel. 03631 911330) nachfragen.
Kommt es zu Problemen mit unerlaubten Grünschnittfeuern, empfiehlt Abfallberater Backhaus: Handelt es sich um einen Nachbarn, so sollte zunächst das Gespräch gesucht und dieser höflich aufgefordert werden, das Feuer wieder zu löschen. So sollte auch in Kleingartenanlagen verfahren werden. Dadurch können unnötige Kontrollfahrten vermieden werden. Der Anruf bei der Leitstelle sollte immer das letzte Mittel sein, sagt Backhaus.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft rät zudem, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ darauf, die Grünabfälle im eigenen Garten zu verwerten, Biotonne, Laubsäcke und das Grünschnittmobil zu nutzen, das auch in diesem Herbst durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungskalender aufgeführt oder können in der Abfallwirtschaft erfragt werden. Die erste Herbst-Tour läuft vom 8. bis 20. Oktober und die zweite vom 5. bis 17. November.
Darüber hinaus können Privathaushalte mit der neuen Grünabfallkarte für einmalig 10 Euro von März bis November ihren Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie ihr Laub bei den Bauhöfen in Ellrich, Niedersachwerfen und Heringen sowie im Betriebshof der Stadtwerke Nordhausen oder auf der Deponie Netzelsrode anliefern. Die Grünabfallkarte gibt es im Landratsamt, bei den Südharzwerken Nordhausen und den Stadtverwaltungen Ellrich und Heringen. Weitere Informationen gibt es unter 03631 911-330, -346 und -328. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Rettungsleitstelle Beschwerden und Hinweise die Brenntage betreffend unter 03631 89380 entgegen.
