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Gericht stärkt Verbraucher

Montag, 27. August 2012, 10:09 Uhr
Der Bundesgerichtshof kippt einige Klauseln von Lebensversicherungen. Die ehemalige Kunden können teilweise Geld zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Thüringen hilft den Betroffenen.

Wer ohne detaillierte Kenntnisse eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abschließt, der wundert sich beim Blick auf die ersten Kontoauszüge: Beitrag um Beitrag wurde gezahlt – aber das angesammelte Kapital ist deutlich geringer. Das liegt daran, dass die Gesellschaften ihre Abschlusskosten – darin enthalten sind auch die Provisionen für die Vermittler – gleich von den ersten Beiträgen abziehen. Kunden, die frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, erhalten deshalb häufig nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe zurück oder womöglich sogar keinen Cent.

Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Versicherung Deutscher Ring gekippt. Durch die Klausel im Kleingedruckten würden die Kunden "unangemessen benachteiligt". Da die Branche in ihren Versicherungsbedingungen seit 2001 fast durchweg mit dieser Klausel operiert hat und ein Großteil Verträge vor Ablauf gekündigt werden, hat das Urteil Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus.

Ehemalige Kunden, die aus einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, die sie im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 abgeschlossen hatten, vorzeitig ausgestiegen sind, können nun jubeln. Die Gesellschaften werden ihnen nach dem Urteil aus Karlsruhe Geld erstatten müssen.

Wer seine Forderungen geltend machen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen hilft. Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Autor: nnz

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