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Birgit Keller: Gezielter Fördern

Mittwoch, 15. August 2012, 11:42 Uhr
Die aktuelle Statistik zum Arbeitsmarkt im Juli hat erneut gezeigt, dass sich der Bestand an Arbeitslosen im Jobcenter nahezu konstant hält. 3.084 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II gab es im Juli, das waren etwa so viele wie im Vormonat und 19 weniger als vor einem Jahr. Hier ist Handlungsbedarf nötig...


44 Prozent von ihnen, also 1.354 Menschen, werden als Langzeitarbeitslose eingestuft, sie sind also zwölf Monate und länger durchgehend auf Arbeitssuche. Viele Arbeitslose, die das Jobcenter betreut, kämpfen mit verschiedenen Problemlagen, die die Suche nach einem Job im ersten Arbeitsmarkt erschweren. Vor diesem Hintergrund sieht Landrätin Birgit Keller gute Ansätze im Positionspapier zum Sozialen Arbeitsmarkt des Deutschen Landkreistages, wo die möglichen Vor- wie Nachteile öffentlich geförderter Beschäftigung sowie die derzeitige Praxis diskutiert werden.

Gerade für Menschen, „die keine unmittelbare Aussicht auf reguläre ungeförderte Beschäftigung haben und häufig lange Zeit im Leistungsbezug sind“, ist die öffentlich geförderte Beschäftigung „unerlässlich“, heißt es in dem Positionspapier. „In Anbetracht der vielfach festgestellten positiven Wirkungen regelmäßiger Beschäftigung sollten große Anstrengungen unternommen werden, Arbeit als Ansatz für Eingliederung und Tagesstrukturierung künftig wieder stärker zu nutzen.“

Der Landkreistag plädiert insbesondere für die Leistungsbezieher, die durch ihre lange Arbeitslosigkeit fern vom Arbeitsmarkt sind, für längerfristige Maßnahmen, denn nur so könnten sie wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und auch die soziale Teilhabe werde verstärkt. Der Gesetz­geber habe die öffentlich geförderte Beschäftigung in den vergangenen Jahren jedoch stark zurückgeschraubt.

Dieser Trend habe sich durch die jüngste Instrumentenreform in diesem Jahr noch verstärkt, um den vielfach diskutierten Nachteilen öffentlich Beschäftigung wie Wettbewerbs­verzerrung und Stigmatisierung der Teilnehmer zu begegnen. Möglich seien oft nur noch vergleichs­weise marktferne Tätigkeiten, die nur eingeschränkt die Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung erhöhen könnten.

Der Landkreistag schlägt als einen möglichen Ansatz für eine sinnvolle öffentlich geförderte Beschäftigung vor, stärker die „individuelle Sinnhaftigkeit der Tätigkeit“ und die konkreten öffentlichen Bedingungen und Interessen vor Ort in Betracht zu ziehen, um die Wertschöpfung der geförderten Beschäftigung für den Teilnehmer wie für die Allgemeinheit zu erhöhen. Um Wettbewerbverzerrungen entgegenzuwirken, könnte die Förderung allen Arbeitgebern gewährt werden.

Das komplette Positionspapier zum Sozialen Arbeitsmarkt haben wir zum Download bereitgestellt.
Autor: nnz

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