Die „Braune“ im Winter
Dienstag, 09. Dezember 2003, 09:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Es gibt im kommenden Jahr viel zu sortieren in den privaten Haushalten, vor allem Abfall. Doch schon mit den bestehenden Entsorgungssystemen scheint es immer wieder mal Schwierigkeiten zu geben. Dazu eine Anleitung für den Umgang mit der braunen Tonne.
Da wiederholt Fragen zum Umgang mit dem Bioabfallbehälter
bei niedrigen Temperaturen auftreten, gibt das Fachgebiet Abfallwirtschaft wichtige Hinweise, die beachtet werden sollten. In der jetzigen kalten Jahreszeit kommt es oft dazu, dass die feuchten Speisereste im Bioabfallbehälter anfrieren. Dadurch können die Behälter nicht ordnungsgemäß geleert werden.
Man sollte dem vorbeugen, indem man den Bioabfall vorher in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auslegt. Auch ein auf den Boden des Behälters gepackter Eierkarton kann das Festfrieren verhindern. Empfehlenswert ist es, den Abfallbehälter in einem frostsicheren Raum aufzustellen. Erst am Morgen des Abholtages sollte der Bioabfall dann bereitgestellt werden.
Jeder Bürger ist laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des
Landkreises Nordhausen selbst dafür zuständig, den Bioabfall so bereitzustellen, dass eine vollständige Leerung erfolgen kann. Eine Erstattung von Gebühren infolge nicht geleerter Bioabfallbehälter ist nicht möglich.
Soweit die Handlungsanleitung aus dem Landratsamt. Der nnz bleibt da nur noch übrig, Ihnen dabei viel Spaß zu wünschen.
Autor: nnzDa wiederholt Fragen zum Umgang mit dem Bioabfallbehälter
bei niedrigen Temperaturen auftreten, gibt das Fachgebiet Abfallwirtschaft wichtige Hinweise, die beachtet werden sollten. In der jetzigen kalten Jahreszeit kommt es oft dazu, dass die feuchten Speisereste im Bioabfallbehälter anfrieren. Dadurch können die Behälter nicht ordnungsgemäß geleert werden.
Man sollte dem vorbeugen, indem man den Bioabfall vorher in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auslegt. Auch ein auf den Boden des Behälters gepackter Eierkarton kann das Festfrieren verhindern. Empfehlenswert ist es, den Abfallbehälter in einem frostsicheren Raum aufzustellen. Erst am Morgen des Abholtages sollte der Bioabfall dann bereitgestellt werden.
Jeder Bürger ist laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des
Landkreises Nordhausen selbst dafür zuständig, den Bioabfall so bereitzustellen, dass eine vollständige Leerung erfolgen kann. Eine Erstattung von Gebühren infolge nicht geleerter Bioabfallbehälter ist nicht möglich.
Soweit die Handlungsanleitung aus dem Landratsamt. Der nnz bleibt da nur noch übrig, Ihnen dabei viel Spaß zu wünschen.
