nnz-online

Verstoß gegen das Grundgesetz

Montag, 08. Dezember 2003, 09:26 Uhr
Ellrich (nnz). Heute soll im Ellricher Stadtrat zum ersten Mal über den Haushalt der Verwaltung für das kommende Jahr beraten werden. Wie Bürgermeister Gerald Schröder der nnz sagte, werde man mit diesem Entwurf wohl gegen das Grundgesetz verstoßen. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz.


Zwar legt die Stadtverwaltung den Stadträten einen ausgeglichenen Entwurf des nächsten Haushaltes vor, doch dieser Entwurf hat es in sich. „Wir mussten vor allem bei den freiwilligen Aufgaben streichen. So werden wir zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für das Vereinsleben auf Null runterfahren“, erläutert Schröder. Damit verstoße die Kommune quasi gegen das Grundgesetz, das eine Daseinsfürsorge für die Bürger festgeschrieben habe.

Aber auch die Verwaltung selbst muß sich weiter aufs Sparen einstellen. Da kommen zwar nur Peanuts, wie etwa der Verzicht auf Zeitungen oder Fachzeitschriften, zusammen, doch selbst die eingesparten 1.500 Euro sichern das kommunale Überleben im Südharz. Beim Personal sieht der Verwaltungschef kaum noch Möglichkeiten zur Kostensenkung, ohne die Arbeitsfähigkeit zu gefährden.

Die Stadtverwaltung hat dann noch einen Antrag an den Gewässerverband gestellt, die Umlage um die Hälfte zu reduzieren. So stehen nur noch 15.000 Euro auf der Ausgabenseite. Folgt der Verband diesem Antrag nicht, dann muß der Entwurf neu zusammengestellt werden. Trotzdem soll in Ellrich im kommenden Jahr auch investiert werden. Die Eigenmittel für die Altstadtsanierung (Straßen am Stadttor, Waagestraße und Wallstraße) sind im Haushaltsentwurf eingestellt worden. Ein Verzicht würde das Kippen des gesamten Projekts zur Folge haben.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de