nnz-online

Weniger „Knöllchen“ zum Advent

Freitag, 05. Dezember 2003, 17:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Bundesrat hat ein Gesetz novelliert, das den Kommunen erlaubt, kostenloses Parken zu zulassen. Wie diese Änderung nun in Nordhausen umgesetzt werden soll, das hat heute die nnz erfahren. Die Stadtverwaltung reagierte damit auch auf einen nnz-Beitrag, in dem über Verfahrensweisen in Sondershausen berichtet wurde.


„In Nordhausen werden wir die Möglichkeiten nutzen, die uns das jetzt novellierte Straßenverkehresgesetz in Sachen Parkraumbewirtschaftung gibt“, kündigt Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) an. Der Bundesrat hatte Ende November die Änderung des Bundes-Gesetzes beschlossen, in dem die Möglichkeit gegeben ist, Parkzonen einzurichten, in denen Fahrzeuge z.B. zwischen 15 bis 30 Minuten kostenfrei parken können. Bisher schrieb das Gesetz zwingend vor, Gebühren zu erheben, wenn eine Parkfläche bewirtschaftet war. Sie sei froh, so Frau Rinke, dass die Städte nun auch selbst die Park-Regelungen in eigene Hände nehmen könnten – mit ersten Änderungen könne man schon kommendes Jahr rechnen, 2005 werde dann eine komplett neue Parkordnung für die Stadt erarbeitet.

Schon in diesem Jahr werde für die Adventswochenenden in Nordhausen die Ahndung von geringfügigen Überschreitungen der Parkdauer oder die vergessene Parkscheibe großzügiger gehandhabt, was natürlich nicht bei widerrechtlichem Parken vor Feuerwehrzufahrten oder auf Behinderten-Parkflächen gelte, sagte Frau Rinke.

In Sondershausen gibt es kostenfreies Parken prinzipiell an den Adventswochenende. Die jetzt angekündigte Regelung kann nicht überzeugen. Noch nicht festgelegt ist, was geringfügig oder was großzügig ist oder wie mit einer vergessenen Parkscheibe genau "umgegangen" werden kann. Dazu bedarf es noch klarerer Aussagen seitens der Verwaltung.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de