Akten – jetzt auch staubfrei
Freitag, 05. Dezember 2003, 06:49 Uhr
Nordhausen(nnz). Kiloschwer und in Leder gebunden, echte Grundbücher eben, denen man die wechselvolle Geschichte förmlich ansieht, sie sind jetzt endgültig in Archive verbannt. Auch im Amtsgericht hat die moderne Zeit - passend zum sanierten Gebäude - Einzug gehalten. nnz hat sich alt und neu angesehen.
In die Keller zu den "Leichen" des Grundbuchamtes hinabzusteigen, das ist eine kleine Reise in die Geschichte der Bürokratie. Hier hängen all die Akten, die abgeschlossen sind, aber bis in alle Ewigkeit aufgehoben werden müssen.
Aus den vergangenen beiden Jahrhunderten finden sich hier die dünnen Handakten in Hängeregistraturen und die dicken Grundbücher. Die sind in Leder gebunden und sahen mal richtig edel aus, aber die besten Zeiten haben diese Papierdokumente sowieso schon hinter sich. Erst in der jüngsten Vergangenheit kamen sie in klimatisierte Keller, in denen es fast nicht mehr muffig riecht. Zu DDR-Zeiten lagerten einige Bücher im Staatsarchiv in Barby, andere, wie jetzt, in Räumen des Amtsgerichts. Vor Schimmel und sogar teilweise dem Hunger der Nagetiere gab es keinen Schutz. Diese Spuren kann Rechtspflegerin Holzwirth kaum übersehen, wenn sie die "dicken Schinken" doch mal zur Hand nimmt. Aber einen Erlaß, der das Vernichten dieses Dokumente zum Inhalt hat, den könnte sie nicht verstehen. Sind schließlich Zeugen der Geschichte.
Jetzt hat mit dem System Solum-Star das digitale Zeitalter hand- oder schreibmaschinegeschriebene Dokumente abgelöst. Die Arbeit gestalte sich einfacher und schneller mit der neuen Technik, darin sind sich Geschäftsleiterin Wahrig und ihre Rechtspfleger einig.
Rund 50.000 Grundakten mußten digital erfaßt werden, allein vom Amtsgericht Nordhausen. Dies geschah vom September 2002 bis März 2003. Daß es in dieser Umstellungsphase auch mal zu Problemen und Verzögerungen kam ist klar. Jetzt aber sind alle Schwierigkeiten beseitigt und das System scheint sich zu bewähren.
Alle Amtsgerichte in Thüringen sollen diese Umstellung durchführen, rund zwei Drittel haben es geschafft. In Nordthüringen stehen nur Artern und Mühlhausen aus, außerdem noch vier Bezirke in Süd- und Westthüringen. Bis zum Sommer 2004 sollen auch die letzten digitale Grundbücher haben.
Vier Erfassungsstellen in Weimar, Worbis, Meiningen und Altenburg wurde die Aufgabe zu Teil diese Neufassung durchzuführen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden die Seiten nicht eingescannt sondern von Hand abgetippt. Dadurch entstanden neue und zugleich aktualisierte Datenbestände und nicht einfach nur digitalisierte Abbilder der alten Dokumente. Am Aufbau der Bücher hat sich jedoch nichts verändert, nur der Eintrag erfolgt jetzt ausschließlich am Rechner.
Daß die Daten in dieser Form abrufbar sind, macht einen weiteren Service möglich. Wer ein berechtigtes Interesse hat, also z.B. ein Notar oder eine Bank, kann einen Zugang zum elektronischen Grundbuch beantragen und die Daten in Zukunft vom Büro aus abrufen. Lange Wege zum Amtsgericht und die Suche in hohen Regalen entfallen. Öffnungszeiten spielen auch keine Rolle mehr. Allerdings ist das nicht ganz umsonst.
Für Privatpersonen ist dieser Zugang nicht möglich. Es existiert auch keine Datenbank im Internet, wo sich Unbefugte Informationen beschaffen könnten. Die Neuerung soll schließlich nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen. Wer zu den möglichen Berechtigten zählt, der kann einen Antrag beim Thüringer Oberlandesgericht stellen. Informationen dazu gibt es im Internet.
Auch wenn es viele Grundstückseigentümer kaum glauben wollen, viele der alten Rechte stehen immer noch in den Büchern, selbst wenn der Rechteinhaber verstorben ist und kein Rechtsnachfolger gefunden wurde. Weihnachtsgänse, die an den Fürsten von Stolberg zu liefern sind, das läßt sich noch genauso vorfinden wie die jährlichen Mengen an Weizen, welche die Kinder ihren Eltern als Altenteil gewähren mußten.
Wer endlich Klarheit in seine Besitzverhältnisse bringen möchte, der sollte sich beim Grundbuchamt informieren und dafür sorgen, daß derartiges aus den Büchern ausgetragen wird. Noch lassen sich vielleicht Dokumente finden, die abgeglichene Belastungen oder den Tod eines Grundbesitzers dokumentieren. Schon in der nächsten Generation muß es nicht mehr der Fall sein. Jetzt ist also Zeit, sich um die Löschung zu kümmern, es erspart den eigenen Kindern und Enkeln vielleicht einmal Probleme.
Der Fürst übrigens war schon da, um sich über mögliche Forderungen zu informieren. Ob er die Gänse einklagt, das bleibt dahingestellt.
Autor: wf
In die Keller zu den "Leichen" des Grundbuchamtes hinabzusteigen, das ist eine kleine Reise in die Geschichte der Bürokratie. Hier hängen all die Akten, die abgeschlossen sind, aber bis in alle Ewigkeit aufgehoben werden müssen.Aus den vergangenen beiden Jahrhunderten finden sich hier die dünnen Handakten in Hängeregistraturen und die dicken Grundbücher. Die sind in Leder gebunden und sahen mal richtig edel aus, aber die besten Zeiten haben diese Papierdokumente sowieso schon hinter sich. Erst in der jüngsten Vergangenheit kamen sie in klimatisierte Keller, in denen es fast nicht mehr muffig riecht. Zu DDR-Zeiten lagerten einige Bücher im Staatsarchiv in Barby, andere, wie jetzt, in Räumen des Amtsgerichts. Vor Schimmel und sogar teilweise dem Hunger der Nagetiere gab es keinen Schutz. Diese Spuren kann Rechtspflegerin Holzwirth kaum übersehen, wenn sie die "dicken Schinken" doch mal zur Hand nimmt. Aber einen Erlaß, der das Vernichten dieses Dokumente zum Inhalt hat, den könnte sie nicht verstehen. Sind schließlich Zeugen der Geschichte.
Jetzt hat mit dem System Solum-Star das digitale Zeitalter hand- oder schreibmaschinegeschriebene Dokumente abgelöst. Die Arbeit gestalte sich einfacher und schneller mit der neuen Technik, darin sind sich Geschäftsleiterin Wahrig und ihre Rechtspfleger einig. Rund 50.000 Grundakten mußten digital erfaßt werden, allein vom Amtsgericht Nordhausen. Dies geschah vom September 2002 bis März 2003. Daß es in dieser Umstellungsphase auch mal zu Problemen und Verzögerungen kam ist klar. Jetzt aber sind alle Schwierigkeiten beseitigt und das System scheint sich zu bewähren.
Alle Amtsgerichte in Thüringen sollen diese Umstellung durchführen, rund zwei Drittel haben es geschafft. In Nordthüringen stehen nur Artern und Mühlhausen aus, außerdem noch vier Bezirke in Süd- und Westthüringen. Bis zum Sommer 2004 sollen auch die letzten digitale Grundbücher haben.
Vier Erfassungsstellen in Weimar, Worbis, Meiningen und Altenburg wurde die Aufgabe zu Teil diese Neufassung durchzuführen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden die Seiten nicht eingescannt sondern von Hand abgetippt. Dadurch entstanden neue und zugleich aktualisierte Datenbestände und nicht einfach nur digitalisierte Abbilder der alten Dokumente. Am Aufbau der Bücher hat sich jedoch nichts verändert, nur der Eintrag erfolgt jetzt ausschließlich am Rechner.
Daß die Daten in dieser Form abrufbar sind, macht einen weiteren Service möglich. Wer ein berechtigtes Interesse hat, also z.B. ein Notar oder eine Bank, kann einen Zugang zum elektronischen Grundbuch beantragen und die Daten in Zukunft vom Büro aus abrufen. Lange Wege zum Amtsgericht und die Suche in hohen Regalen entfallen. Öffnungszeiten spielen auch keine Rolle mehr. Allerdings ist das nicht ganz umsonst.
Für Privatpersonen ist dieser Zugang nicht möglich. Es existiert auch keine Datenbank im Internet, wo sich Unbefugte Informationen beschaffen könnten. Die Neuerung soll schließlich nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen. Wer zu den möglichen Berechtigten zählt, der kann einen Antrag beim Thüringer Oberlandesgericht stellen. Informationen dazu gibt es im Internet.
Auch wenn es viele Grundstückseigentümer kaum glauben wollen, viele der alten Rechte stehen immer noch in den Büchern, selbst wenn der Rechteinhaber verstorben ist und kein Rechtsnachfolger gefunden wurde. Weihnachtsgänse, die an den Fürsten von Stolberg zu liefern sind, das läßt sich noch genauso vorfinden wie die jährlichen Mengen an Weizen, welche die Kinder ihren Eltern als Altenteil gewähren mußten. Wer endlich Klarheit in seine Besitzverhältnisse bringen möchte, der sollte sich beim Grundbuchamt informieren und dafür sorgen, daß derartiges aus den Büchern ausgetragen wird. Noch lassen sich vielleicht Dokumente finden, die abgeglichene Belastungen oder den Tod eines Grundbesitzers dokumentieren. Schon in der nächsten Generation muß es nicht mehr der Fall sein. Jetzt ist also Zeit, sich um die Löschung zu kümmern, es erspart den eigenen Kindern und Enkeln vielleicht einmal Probleme.
Der Fürst übrigens war schon da, um sich über mögliche Forderungen zu informieren. Ob er die Gänse einklagt, das bleibt dahingestellt.
