Neue Idee: Hundesteuer weg
Mittwoch, 03. Dezember 2003, 10:19 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Nordhäuser Kreisvorstand der Jungen Liberalen sprach sich auf seiner jüngsten Sitzung für die Abschaffung der Hundesteuer aus. Warum die jungen Liberalen so kräftig in das Steuersystem eingreifen wollen, das verrät Ihnen die nnz mit einem Klick auf MEHR.
Steuern, wie die Hundesteuer, bedeuten für die JuLis einen erheblichen Einschnitt in die persönliche Freiheit (von Hund und Herrchen). Daher gelte es stets zu prüfen, ob die Begründung der Besteuerung noch gegeben ist. Die Hundesteuer wurde nach liberaler Einschätzung aus dreierlei Erwägungen eingeführt:
- Erstens gab es die ordnungspolitische Komponente, die regeln sollte, dass es nur eine moderate Anzahl an Hunden in den Städten gibt.
- Auch die Notwendigkeit, Tierheime zu unterhalten, wurde als Begründung herangezogen. Die Stadt muss dafür Sorge tragen dass ausgesetzte Tiere in einer solchen Einrichtung unterkommen können.
- Die Verschmutzung der öffentlichen Plätze und Wiesen und die damit notwendige Reinigung durch die Stadt waren ein weiterer Grund für die Einführung der Hundesteuer.
Die oben genannten Begründungen treffen nicht mehr zu oder sind neu zu überdenken. So kenne das moderne Ortsrecht die Verschmutzung öffentlicher Plätze durch Hundekot als Ordnungswidrigkeit. Einen Tatbestand, der ordnungswidrig ist, als Begründung für eine Besteuerung zu nehmen sei unsinnig und abzulehnen.
Die Finanzierung der Tierheime auf Hundebesitzer abzuwälzen sei ebenfalls unsinnig. Hier würden Kosten nicht dort erhoben, wo sie entstehen. Ein Halter, der einem Hund ein Zuhause gibt, sollte nicht dafür bestraft werden, was er irgendwann man tun könnte. Auch die ordnungspolitische Komponente ist abzulehnen. Es gehört zu der individuellen Entscheidung eines Menschen, einen Hund halten zu wollen oder nicht. Darüber hinaus sind Hunde für viele Menschen wertvolle Bezugspersonen. Kinder lernen über den Umgang mit Tieren, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen. Ältere Menschen halten Hunde, um nicht gänzlich allein zu sein.
Autor: nnzSteuern, wie die Hundesteuer, bedeuten für die JuLis einen erheblichen Einschnitt in die persönliche Freiheit (von Hund und Herrchen). Daher gelte es stets zu prüfen, ob die Begründung der Besteuerung noch gegeben ist. Die Hundesteuer wurde nach liberaler Einschätzung aus dreierlei Erwägungen eingeführt:
- Erstens gab es die ordnungspolitische Komponente, die regeln sollte, dass es nur eine moderate Anzahl an Hunden in den Städten gibt.
- Auch die Notwendigkeit, Tierheime zu unterhalten, wurde als Begründung herangezogen. Die Stadt muss dafür Sorge tragen dass ausgesetzte Tiere in einer solchen Einrichtung unterkommen können.
- Die Verschmutzung der öffentlichen Plätze und Wiesen und die damit notwendige Reinigung durch die Stadt waren ein weiterer Grund für die Einführung der Hundesteuer.
Die oben genannten Begründungen treffen nicht mehr zu oder sind neu zu überdenken. So kenne das moderne Ortsrecht die Verschmutzung öffentlicher Plätze durch Hundekot als Ordnungswidrigkeit. Einen Tatbestand, der ordnungswidrig ist, als Begründung für eine Besteuerung zu nehmen sei unsinnig und abzulehnen.
Die Finanzierung der Tierheime auf Hundebesitzer abzuwälzen sei ebenfalls unsinnig. Hier würden Kosten nicht dort erhoben, wo sie entstehen. Ein Halter, der einem Hund ein Zuhause gibt, sollte nicht dafür bestraft werden, was er irgendwann man tun könnte. Auch die ordnungspolitische Komponente ist abzulehnen. Es gehört zu der individuellen Entscheidung eines Menschen, einen Hund halten zu wollen oder nicht. Darüber hinaus sind Hunde für viele Menschen wertvolle Bezugspersonen. Kinder lernen über den Umgang mit Tieren, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen. Ältere Menschen halten Hunde, um nicht gänzlich allein zu sein.
