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Wer wird unterstützt?

Montag, 09. Juli 2012, 07:14 Uhr
Heute werden die Mitglieder des Finanzausschusses wieder einmal vorwiegend hinter verschlossenen Türen beraten. Dabei soll es nnz-Informationen zufolge um die "freiwilligen Aufgaben" gehen, von denen kaum einer im Stadtrat die exakte Definition kennt...


Blende zurück. Erster Stadtrat nach der Oberbürgermeisterwahl: Sabine Reich, die Geschäftsführerin des Kreisjugendrings, bat die Stadträte innigst, die zweite Staffel der Gelder für die Träger der freien Jugendarbeit freizugeben. Das jedoch klappte so nicht, da eine Haushaltssperre verhängt war und die immer noch gültig ist.

Dieser Umstand macht das Dilemma deutlich. Die Jugendarbeit, eigentlich nicht originäre Aufgabe einer Kommune, sondern die des Landkreises, kann ohne die Zuschüsse nicht auskommen. Genauer gesagt, es können die Kosten die Betreuer-Personals nicht gezahlt werden. Für eine Stadt Nordhausen ist die Finanzierung der Jugendarbeit eigentlich keine Pflichtaufgabe, sondern freiwilliger Natur. Mehr als 400.000 Euro sollten in diesem Jahr für das Träger-Personal gezahlt werden. Fast 60.000 Euro davon zum Beispiel für die Jugendkunstschule.

Da ist es an der Zeit der Nachfrage. Zum Beispiel der, wer denn eigentlich die Angebote dieser Schule in Anspruch nimmt? nnz-Recherchen zufolge ist das Klientel nicht unbedingt im bildungsfernen Publikum zu finden. Ähnlich gelagert wie beim jungen Theater oder diversen anderen künstlerisch agierenden Vereinen. Das sind also die Elternhäuser, die für das Amüsement ihres Nachwuchses nicht unbedingt auf kommunale Unterstützung angewiesen sind.

Oder der Rockhaus e.V.: Der Verein, der Nachwuchsrockmusikern und artverwandten Künstlern für Probenräume schlappe 35.000 Euro im Jahr zur Verfügung stellt. Da muss die Frage gestellt werden, wie viele Musiker profitieren davon? Bezahlt jede Band tatsächlich die monatliche Miete für die Proberäume? Ist diese Miete kostendeckend mit den Ausgaben? Welche anderen Einnahmen werden noch erzielt?

Die entscheidende Frage jedoch wird sein, wie lange können diese freiwilligen Ausgaben noch getätigt werden, angesichts nicht kalkulierter Betriebskosten für die Flohburg oder die Bibliothek? Sind es überhaupt freiwillige Aufgaben, die hier finanziert werden?

Das jedenfalls sollen die Mitglieder des Finanzausschusses, von denen einige wiederum sehr eng mit Trägern der Jugendarbeit verbandelt sind, beraten. Gut, dass da nichts definiert ist, was überhaupt eine freiwillige Aufgabe ist und was nicht. Und trotzdem soll entschieden werden?

Was die Kuriosität des Ganzen noch verschlimmbessert ist die Tatsache, dass das Thüringer Innenministerium Überbrückungshilfen für finanzschwache Kommunen wie Nordhausen sich permanent selbst deklariert, erst zahlt, wenn keine freiwilligen Ausgaben mehr getätigt werden. Irgendjemand muss also per Gesetz wissen, was freiwillig ist und was nicht. Und so geht bei den diversen Vereinen das Warten auf die Zahlung der zweiten Tranche durch die Rolandstadt erst einmal weiter.

Gott sei Dank für die Vereine: der Landkreis Nordhausen soll seinen Verpflichtungen erst einmal nachgekommen sein. Hier jedoch besteht kein Diskussionsbedarf. Für eine Kreisverwaltung ist die Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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