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Jetzt ist es amtlich

Freitag, 29. Juni 2012, 08:18 Uhr
Jetzt ist es amtlich und nach der gestrigen Veröffentlichung in der nnz musste nun auch die Kommunalaufsicht des Landkreises reagieren: Alle Zeichen stehen für eine Neuwahl von Gemeinderat und Bürgermeister in der Gemeinde Harztor...


Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen hat die Gemeinderäte von Harztor im Zuge des Wahlprüfungsverfahrens zu einer Anhörung aufgerufen. Die Kommunalaufsicht hatte als Rechtsaufsichtsbehörde nach der Wahl eine Wahlanfechtung und Hinweise auf mögliche Wahlrechtsverstöße erhalten.

Einige dieser Wahlrechtsverstöße gegen das Thüringer Kommunalwahlgesetz sind so bedeutsam, dass ihretwegen eine Aufhebung der Wahl in Betracht kommt. So hat die WTH, die Freie Wähler­gemeinschaft Thüringen Harz, bei ihrer Aufstellungsversammlung im Februar die Wahlbewerber und deren Reihenfolge im Wahlvorschlag nicht wie vorgeschrieben geheim, sondern offen abgestimmt.

Dieser Verstoß sei nicht unerheblich, so die Kommunalaufsicht, da er einen wesentlichen Teil der Wahlvorbereitung betreffe, das aktive und passive Wahlrecht werde unmittelbar berührt. Das geschützte und unbeeinflusste Wahlrecht könne bei einer offenen Abstimmung gefährdet sein, wenn möglicherweise entgegenstehende Erwartungshaltungen die eigene Wahl beeinflussen. Der Wahlausschuss hätte daher den Wahlvorschlag der WTH zurückweisen müssen und die WTH hätte nicht wie geschehen einen Sitz im Gemeinderat Harztor gewonnen.

Auch der Sammlung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften der WTH und der UWL, der Unabhängigen Wählerliste – Zukunft Harztor, gab es Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben. Da die UWL und die WTH bislang nicht im Gemeinderat von Harztor bzw. dessen Vorgängerkommunen Ilfeld und Niedersachswerfen saßen, mussten sie vorab von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen waren – in diesem Fall jeweils 80 Unterschriften.

Diese dürfen nur in der Gemeinde gesammelt werden, wo vom Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags an für eine bestimmte Frist Unterstützungslisten ausliegen und die Wahlberechtigten sich eintragen können – nur diese Unterschriften zählen. Die UWL und die WTH haben jedoch aktiv Unterschriften in den Gemeinden gesammelt. Diese ist zwar nicht verboten, nur zählen diese Unterschriften nicht.

Da in der Gemeinde nicht genügend Unterschriften gesammelt wurden, hätte auch dies dazu führen müssen, dass der Gemeindewahl­ausschuss die Wahlvorschläge als ungültig zurückweist. Die Folge wäre ein anderes Wahlergebnis gewesen, denn beispielsweise hätte die UWL nicht wie geschehen neun Gemeinderatssitze errungen.

Nun haben die Mitglieder des Gemeinderats Harztor und jeder Bewerber, der von der möglichen Aufhebung der Wahl rechtlich betroffen sein könnte, die Möglichkeit, bis zum 4. Juli Zeit dazu Stellung zu nehmen. Die kurze Anhörungsfrist ist darauf zurückzuführen, dass eine längere Frist die Einhaltung der Wahlprüfungsfrist von drei Monaten in Frage stellen könnte. Erst wenn im Wege der Wahlprüfung unanfechtbar oder rechtskräftig die Wahl für ungültig erklärt wurde, kann die Rechtsaufsichtsbehörde eine Nachwahl anordnen.
Autor: nnz

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