Streit wegen tierischer Mitbewohner
Montag, 25. Juni 2012, 09:30 Uhr
Tierische Mitbewohner werden immer beliebter. Nicht immer sind sie aber erwünscht. Bewohner von Mietwohnungen sind in jedem Fall gut beraten, wenn sie sich vorher erkundigen, ob und welche Tiere sie überhaupt aufnehmen dürfen. Ein nnz-Bericht von Kurt Frank...
Die zwei großen Vermieter in Nordhausen, Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und Wohnungsbaugenossenschaft (WBG), verfahren mit der Tierhaltung im allgemeinen relativ großzügig, erklärten SWG-Wohnungswirtschaftlerin Renate Gruben und Sven Dörmann, WBG-Vorstand für Wohnungswirtschaft. Die Zustimmung für ein Tier bedarf es von beiden Vermietern.
Haustiere erwünscht, aber... (Foto: K. Frank)
Der Tierhalter müsse schriftlich versichern, dass er eine artgerechte Haltung garantiert, die Hausordnung nicht verletzt und sein Liebling die Mitbewohner weder belästigt noch Verunreinigungen oder Geruchsbelästigungen verursacht. Die Zustimmung ist bei der WBG unabhängig von der der Mitbewohner oder der Größe des Hundes. Kleine Vierbeiner, meint Dörmann, können durch ihr Gekläff lästiger sein als Doggen, obwohl deren Haltung in Mietwohnungen Ausnahmen bleiben sollten. Bei der SWG, klärt Gruben auf, bedürfe es grünes Licht der Hausgemeinschaft, will sich ein Mitbewohner einen größeren Vierbeiner wie Schäferhund oder Rottweiler zulegen. Das sei sehr selten der Fall.
Dennoch bleiben Ärger und Streitereien keine Ausnahmen, wenn trotz aller Beteuerungen des Halters Regeln nicht eingehalten und sich Mitbewohner beschweren. Bei der SWG beklagten sich Mieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung einer Katzenhalterin. Die nahm es mit der Hygiene ihres Stubentigers nicht so genau. Gut gemeinte Ratschläge halfen nicht. Es blieb nur ein Verbot. In der Regel helfen Aussprachen, sagt Gruben und nennt ein Beispiel.
In der ersten Etage eines kleinen Wohnblocks tobten Kinder mit dem kleinen Hund in der Wohnung herum, ohne auf die Uhrzeit zu achten. Das Getrappel empfand die Familie in Parterre gar nicht gut. Man einigte sich gütlich. Auch bei der WBG gehen, hebt Sven Dörmann hervor, einem Tierhalte-Verbot erst Aussprachen voraus, die meistens zur Einsicht führen. Dennoch erhielten schon einige Hundehalter die Rote Karte.
Erst kürzlich klärte die WBG einen Fall vor Ort, bei dem auch eine Katze eine Rolle spielte. Bewohner eines kleinen Wohnblocks hatten sich schriftlich über eine Familie beschwert. Einem Kater, der unangenehm gerochen haben soll, habe ein Hausbewohner einen Tritt versetzt. Beleidigende Äußerungen und Sticheleien blieben nicht aus.
Der Ärger in der Hausgemeinschaft sei nicht über Nacht gekommen, vermutet WBG-Vorstand Sven Dörmann. Sein diplomatisches Geschick verhinderte eine Eskalation der Streitereien während der Aussprache. Dörmann hofft, dass sich nun die Beteiligten, wenn sie sich begegnen, untereinander grüßen, gegenseitig Vernunft walten lassen und künftig keinen streitbaren Anlass mehr geben.
Hunde und Katzen als Haustiere werden immer beliebter. Dem Vermieter interessiert in der Regel weder der gutmütige Blick eines Hundes noch der Anblick einer niedlichen Katze, wenn Mieter sich ein Tier anschaffen.
Kurt Frank
Autor: nnzDie zwei großen Vermieter in Nordhausen, Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und Wohnungsbaugenossenschaft (WBG), verfahren mit der Tierhaltung im allgemeinen relativ großzügig, erklärten SWG-Wohnungswirtschaftlerin Renate Gruben und Sven Dörmann, WBG-Vorstand für Wohnungswirtschaft. Die Zustimmung für ein Tier bedarf es von beiden Vermietern.
Haustiere erwünscht, aber... (Foto: K. Frank)
Der Tierhalter müsse schriftlich versichern, dass er eine artgerechte Haltung garantiert, die Hausordnung nicht verletzt und sein Liebling die Mitbewohner weder belästigt noch Verunreinigungen oder Geruchsbelästigungen verursacht. Die Zustimmung ist bei der WBG unabhängig von der der Mitbewohner oder der Größe des Hundes. Kleine Vierbeiner, meint Dörmann, können durch ihr Gekläff lästiger sein als Doggen, obwohl deren Haltung in Mietwohnungen Ausnahmen bleiben sollten. Bei der SWG, klärt Gruben auf, bedürfe es grünes Licht der Hausgemeinschaft, will sich ein Mitbewohner einen größeren Vierbeiner wie Schäferhund oder Rottweiler zulegen. Das sei sehr selten der Fall.Dennoch bleiben Ärger und Streitereien keine Ausnahmen, wenn trotz aller Beteuerungen des Halters Regeln nicht eingehalten und sich Mitbewohner beschweren. Bei der SWG beklagten sich Mieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung einer Katzenhalterin. Die nahm es mit der Hygiene ihres Stubentigers nicht so genau. Gut gemeinte Ratschläge halfen nicht. Es blieb nur ein Verbot. In der Regel helfen Aussprachen, sagt Gruben und nennt ein Beispiel.
In der ersten Etage eines kleinen Wohnblocks tobten Kinder mit dem kleinen Hund in der Wohnung herum, ohne auf die Uhrzeit zu achten. Das Getrappel empfand die Familie in Parterre gar nicht gut. Man einigte sich gütlich. Auch bei der WBG gehen, hebt Sven Dörmann hervor, einem Tierhalte-Verbot erst Aussprachen voraus, die meistens zur Einsicht führen. Dennoch erhielten schon einige Hundehalter die Rote Karte.
Erst kürzlich klärte die WBG einen Fall vor Ort, bei dem auch eine Katze eine Rolle spielte. Bewohner eines kleinen Wohnblocks hatten sich schriftlich über eine Familie beschwert. Einem Kater, der unangenehm gerochen haben soll, habe ein Hausbewohner einen Tritt versetzt. Beleidigende Äußerungen und Sticheleien blieben nicht aus.
Der Ärger in der Hausgemeinschaft sei nicht über Nacht gekommen, vermutet WBG-Vorstand Sven Dörmann. Sein diplomatisches Geschick verhinderte eine Eskalation der Streitereien während der Aussprache. Dörmann hofft, dass sich nun die Beteiligten, wenn sie sich begegnen, untereinander grüßen, gegenseitig Vernunft walten lassen und künftig keinen streitbaren Anlass mehr geben.
Hunde und Katzen als Haustiere werden immer beliebter. Dem Vermieter interessiert in der Regel weder der gutmütige Blick eines Hundes noch der Anblick einer niedlichen Katze, wenn Mieter sich ein Tier anschaffen.
Kurt Frank

