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Richter Kropp: Schwamm drüber

Montag, 21. Mai 2012, 09:32 Uhr
Oft sind es die Kleinigkeiten des Lebens, die richtig Freude machen. Dies gilt im allgemeinen Leben, aber auch vor dem Straf- und Jugendrichter. Hier hören wir von großen Schwurgerichts- und Strafkammerverfahren vor dem Landgericht Mühlhausen, in denen es teilweise um lebenslange Freiheitsstrafen geht.


Die schönen Fälle des Strafrechts, welche auch in keinem Lehrbuch stehen, schreibt das tägliche Leben aber im Allgemeinen.

So am 14.09.2011 gegen 09.15 h, es war also noch früh im Leben eines Schülers, in der Franzbergschule in Sondershausen. Eine Schülerin wurde von der Lehrerin beauftragt, die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen. Jeder Schüler erinnert sich daran, dass dies schon immer ein heikler Job war. Als die Lehrerin den Raum verließ, nahmen ein 14jähriger Schüler und andere dies zum Anlass, Schmierereien an der Tafel anzubringen.

Man ahnt jetzt, was kommen muss: Die aufsichtsführende Mitschülerin mahnte ihren Klassenkameraden, dies zu unterlassen, worauf dieser – absehbar – nicht reagierte. Als sie nun höchst selbst zum Schwamm griff und die Schmierereien abwischen wollte, kam es – auch dies absehbar – zu einer Rangelei, in deren Folge der 14jährige der kleinen Lehrervertreterin mit der Faust in das Gesicht schlug. Diese erlitt dadurch eine Nasenbeinverletzung mit Schwellung. Damit endete der Fall nicht.

Der nicht vorbestrafte Jüngling fand sich dann vor dem Jugendrichter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen wieder, welcher ihn eindringlich ermahnte, dies künftig sein zu lassen, und zur Bekräftigung dieser Mahnung noch 40 Stunden gemeinnützige Arbeit mit auf dem Weg gab. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden.

Leider ist in dem Verfahren nicht zur Sprache gekommen, welcher Art diese Schmierereien waren, welche die aufsichtsführende Mitschülerin wegwischen wollte und der spätere Angeklagte so vehement verteidigte – Schwamm drüber!
Autor: nnz

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