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nnz/kn-Tipp: EM-Party im Mietshaus

Sonnabend, 12. Mai 2012, 17:30 Uhr
Vom 8. Juni bis zum 1. Juli 2012 herrscht bei allen Fußballfans in Deutschland Ausnahmezustand: Die Europameisterschaft in Polen und der Ukraine sorgt für flatternde Wimpel, schwarz-rot-golden geschminkte Gesichter und Partystimmung beim Public Viewing. UNd Zuhause...


Letzteres wird in kleinerer Form auch in vielen Privathaushalten praktiziert: Gemeinsam mit Freunden versammelt man sich vor dem Fernseher und jubelt "seinem" Team zu. Wird dann noch im Garten oder auf dem Balkon der Grill angeworfen, entwickelt sich das Ganze schnell zu einer zünftigen Fete.

Regel Nummer eins: Toleranz und Rücksichtnahme

Das ist dann oft der Punkt, an dem weniger fußballbegeisterte Nachbarn genervt an die Tür klopfen und sich Ruhe ausbitten. Denn Lärm - nicht nur von Fußballpartys - ist einer der häufigsten Gründe für Streit in Mietshäusern. Wie aber damit umgehen? Der Interessenverband Mieterschutz empfiehlt in solchen Fällen vor allem gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme.Wenn man den Nachbarn nicht gleich mit einlädt, kann man vielleicht den Fernseher leiser drehen oder die Balkontür schließen. Und ist der Lärm nicht viel erträglicher, wenn man weiß, dass er eine Ausnahme ist und nach dem Endspiel wieder Ruhe einkehrt? Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens sollten hier alle gesprächsbereit sein.

Kein Recht auf Krach

Jeder Partyfreund sollte allerdings auch wissen: Es gibt kein Recht auf Krach. Besonders in den Ruhezeiten, die fast überall von 22 bis 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten, muss die Lautstärke in Grenzen gehalten werden. Oder man bittet seine Nachbarn auf nette Weise, heute mal wegzuhören.

Wer dauerhaft Lärmopfer ist, kann sich wirksam wehren. Am besten lässt man sich zunächst von Fachleuten beraten, zu finden etwa unter www.ivmieterschutz.de im Internet. Dann sollte ein Lärmprotokoll erstellt werden, in dem man die Ruhestörungen genau protokolliert. Mit diesem kann man sich schließlich an den Vermieter wenden, der für Ruhe sorgen muss. Hören die Störungen nicht auf, ist sogar eine Mietminderung erlaubt.

Daten & Fakten

Lärm ist auch deshalb ein häufiger Streitpunkt, weil er in vielen Formen auftritt, die ganz unterschiedlich bewertet werden. So gilt der Lärm von spielenden Kindern, Musikinstrumenten und gelegentlichen Renovierungsarbeiten in der Regel als zumutbar, ebenso wie Badegeräusche oder das Laufen der Waschmaschine.

Nicht ertragen muss man dagegen lautes Geschrei, hochgedrehte Musikanlagen, ungedämmtes Getrampel und Krach in den Ruhezeiten. Wer Probleme mit lauten Nachbarn hat, kann sich etwa an den Interessenverband Mieterschutz (www.ivmieterschutz.de) wenden.
Autor: nnz

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