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Richter Kropp: Schläge und Beleidigungen

Montag, 30. April 2012, 09:36 Uhr
Szenen einer Beziehung: Nach 13 Jahren kommt das Paar aus Sondershausen wieder zusammen. Schon damals hatte es Auseinandersetzungen in Form von Schlägen und Beleidigungen gegeben. Trotzdem kommt man wieder zusammen – Zeit heilt alle Wunden? Dann geht es wieder los...


Er schlägt sie regelmäßig mit der flachen Hand mehrfach in das Gesicht, weil er „Hunger und Durst“ hat, setzt sich mit seinem vollen Körpergewicht auf sie. Dies wiederholt sich mehrmals in den nächsten Wochen. Beleidigungen wie „räudige Fotze“ nehmen zu. Aufhören mit diesen Aktionen kann der Mann von alleine offensichtlich nicht.

Die Frau ist in dieser Situation dem Wüterich wehrlos ausgeliefert. Irgendwann fasst sie allen Mut und geht zu einer Rechtsanwältin, die vor dem Sondershäuser Amtsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz stellt.

Mit dem Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp findet sie dann einen verständnisvollen Richter. Dessen Motto: „Wer schlägt, fliegt aus der Wohnung“ hat sich im Kreis herumgesprochen. Kropp erlässt umgehend die einstweilige Anordnung. Ehe er es sich versieht, ist der Mann dann aus der Wohnung. Er darf diese nicht wieder betreten und sich der Frau nicht mehr nähern oder auf andere Weise Kontakt mit ihr suchen.

Jetzt hat die Frau ihren Frieden gefunden. Keiner schlägt und beleidigt sie mehr. So wie dieser Frau geht es vielen in Deutschland. Das Gewaltschutzgesetz hat hierfür den Gerichten ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um gerade Frauen vor Übergriffen zu schützen. Wenn es zu neuen Übergriffen kommen sollte, dann droht dem Mann eine Freiheitsstrafe.

Doch der Mann hält sich an die einstweilige Anordnung. Offenbar sind die Worte des Richters sehr deutlich gewesen: Die Frau muss sich ein solches Martyrium nicht gefallen lassen.
Autor: nnz

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