Der "Fall Frischbier"
Freitag, 20. April 2012, 08:49 Uhr
Die Unterlagen liegen offen – hatte Bürgermeister Jendricke mit Blick auf die Vorwürfe der Familie Frischbier gesagt. Die nnz hat sich diese Unterlagen daher jetzt angesehen. Das vorsichtige Fazit vorab: Die Darstellung des Bürgermeisters auf die Vorwürfe der Familie Frischbier, entsprechen - objektiv formuliert - der Aktenlage....
Und die besagt, das es den besagten Stadtratsbeschluss aus dem März 2011 gibt, der die Stadtverwaltung beauftragte, im Zuge eines von einer Bank betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren das Grundstück mit Gebäude zu ersteigern. Die Stadträte fassten den Beschluss damals fraktionsübergreifend. Es gab wohl lediglich eine Enthaltung. Die Begründung für den Beschluss stammt aus dem Stadtplanungsamt und liest sich wie folgt: "Das Grundstück ist wichtig für die städtebauliche Neugestaltung des Umfeldes des Blasiikirchplatzes."
Im öffentlichen Verfahren am 6. Mai 2011 vor dem Amtsgericht Nordhausen hat sich die Stadtverwaltung – auf Basis genau dieses Stadtratsbeschlusses - am Bieterverfahren beteiligt und als Mitbietende für 40.000 Euro das Grundstück des Herrn Frischbier erworben. Matthias Jendricke war eigenen Aussagen zufolge zu keinem Zeitpunkt am Verfahren direkt persönlich beteiligt. Dies wurde wie üblich von den zuständigen Mitarbeitern der entsprechenden Ämter erledigt. Allerdings und auch das ist Fakt ist Jendricke der für Finanzen und Liegenschaften zuständige Beigeordnete. Damit ist er für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses verantwortlich. Eine Verantwortung, die ihm niemand abnimmt. Deshalb tragen auch sämtliche entscheidenden Schreiben mit Siegel seine Unterschrift.
Übrigens kann man den Unterlagen noch zahlreiche weitere Schreiben und Gerichtsbeschlüsse entnehmen: Gegen die Rechtspflegerin am Amtsgericht, die das Versteigerungsverfahren vollzog, stellte Herr Frischbier übrigens einen Befangenheitsantrag. Diesen Antrag wies das Amtsgericht allerdings am 19. Mai 2011 zurück. Darüber hinaus hatte Herr Frischbier zugleich gegen die Versteigerung als solche ebenfalls Beschwerde eingelegt. Auch diese wurde vom Amtsgericht per Beschluss am 29. Juli 2011 zurückgewiesen.
Daraufhin legte Herr Frischbier nun über seinen Anwalt Claus-Peter Rossberg, der übrigens für die FDP im Stadtrat sitzt, Beschwerde ein – nun beim Landgericht Mühlhausen - zum einen wegen Befangenheit zum anderen wegen der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Versteigerungsverfahrens. Auch diese beiden Beschwerden wurden zurückgewiesen, exakt von der 2. Zivilkammer des Landgerichts mit Entscheidung vom 19. September 2011 und vom 25. Oktober 2011.
Mit Abschluss des Beschwerdeverfahrens ist die Stadt Nordhausen nun Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Blasiikirchplatz 2. Herrn und Frau Frischbier wurde nun zum 31. Dezember des Vorjahres gekündigt. Die Stadt hat es eine gewisse Zeit geduldet, dass die beiden und die GmbH - ohne Mietzahlungen übrigens - weiter im Grundstück und Haus bleiben. "Vor einigen Wochen wurde allerdings Räumungsklage erhoben, weil trotz Verhandlungen keine Bereitschaft von Seiten Herrn Frischbiers besteht, für die Nutzung eine Miete zu zahlen", so Matthias Jendricke.
Weder der Stadtverwaltung Nordhausen noch dem Bürgermeister persönlich ist bis heute ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zugegangen. Auch auf telefonischer Nachfrage der nnz bestätigte zwar die Staatsanwaltschaft den Eingang der Anzeige, aber diese habe wohl noch nicht einmal den Stand für ein förmliches Ermittlungsverfahren erreicht.
Grundsätzlich kann man bei der Durchsicht der Unterlagen eher den Eindruck bekommen, dass dieses Gefecht eher eine zivilrechtliche denn eine strafrechtliche Angelegenheit ist. Und die wird, so zeigen es die Erfahrungen eines Berichterstatters, noch in einige neue Runden gehen.
Autor: nnzUnd die besagt, das es den besagten Stadtratsbeschluss aus dem März 2011 gibt, der die Stadtverwaltung beauftragte, im Zuge eines von einer Bank betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren das Grundstück mit Gebäude zu ersteigern. Die Stadträte fassten den Beschluss damals fraktionsübergreifend. Es gab wohl lediglich eine Enthaltung. Die Begründung für den Beschluss stammt aus dem Stadtplanungsamt und liest sich wie folgt: "Das Grundstück ist wichtig für die städtebauliche Neugestaltung des Umfeldes des Blasiikirchplatzes."
Im öffentlichen Verfahren am 6. Mai 2011 vor dem Amtsgericht Nordhausen hat sich die Stadtverwaltung – auf Basis genau dieses Stadtratsbeschlusses - am Bieterverfahren beteiligt und als Mitbietende für 40.000 Euro das Grundstück des Herrn Frischbier erworben. Matthias Jendricke war eigenen Aussagen zufolge zu keinem Zeitpunkt am Verfahren direkt persönlich beteiligt. Dies wurde wie üblich von den zuständigen Mitarbeitern der entsprechenden Ämter erledigt. Allerdings und auch das ist Fakt ist Jendricke der für Finanzen und Liegenschaften zuständige Beigeordnete. Damit ist er für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses verantwortlich. Eine Verantwortung, die ihm niemand abnimmt. Deshalb tragen auch sämtliche entscheidenden Schreiben mit Siegel seine Unterschrift.
Übrigens kann man den Unterlagen noch zahlreiche weitere Schreiben und Gerichtsbeschlüsse entnehmen: Gegen die Rechtspflegerin am Amtsgericht, die das Versteigerungsverfahren vollzog, stellte Herr Frischbier übrigens einen Befangenheitsantrag. Diesen Antrag wies das Amtsgericht allerdings am 19. Mai 2011 zurück. Darüber hinaus hatte Herr Frischbier zugleich gegen die Versteigerung als solche ebenfalls Beschwerde eingelegt. Auch diese wurde vom Amtsgericht per Beschluss am 29. Juli 2011 zurückgewiesen.
Daraufhin legte Herr Frischbier nun über seinen Anwalt Claus-Peter Rossberg, der übrigens für die FDP im Stadtrat sitzt, Beschwerde ein – nun beim Landgericht Mühlhausen - zum einen wegen Befangenheit zum anderen wegen der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Versteigerungsverfahrens. Auch diese beiden Beschwerden wurden zurückgewiesen, exakt von der 2. Zivilkammer des Landgerichts mit Entscheidung vom 19. September 2011 und vom 25. Oktober 2011.
Mit Abschluss des Beschwerdeverfahrens ist die Stadt Nordhausen nun Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Blasiikirchplatz 2. Herrn und Frau Frischbier wurde nun zum 31. Dezember des Vorjahres gekündigt. Die Stadt hat es eine gewisse Zeit geduldet, dass die beiden und die GmbH - ohne Mietzahlungen übrigens - weiter im Grundstück und Haus bleiben. "Vor einigen Wochen wurde allerdings Räumungsklage erhoben, weil trotz Verhandlungen keine Bereitschaft von Seiten Herrn Frischbiers besteht, für die Nutzung eine Miete zu zahlen", so Matthias Jendricke.
Weder der Stadtverwaltung Nordhausen noch dem Bürgermeister persönlich ist bis heute ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zugegangen. Auch auf telefonischer Nachfrage der nnz bestätigte zwar die Staatsanwaltschaft den Eingang der Anzeige, aber diese habe wohl noch nicht einmal den Stand für ein förmliches Ermittlungsverfahren erreicht.
Grundsätzlich kann man bei der Durchsicht der Unterlagen eher den Eindruck bekommen, dass dieses Gefecht eher eine zivilrechtliche denn eine strafrechtliche Angelegenheit ist. Und die wird, so zeigen es die Erfahrungen eines Berichterstatters, noch in einige neue Runden gehen.
