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nnz-Forum: Strafanzeige und Strafantrag

Dienstag, 17. April 2012, 13:44 Uhr
Mitten in den Wahlkampf hinein platz die Nachricht, dass ein Nordhäuser sowohl Strafanzeige als auch Strafantrag gegen Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) gestellt hat. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft bestätigte den Sachverhalt. Im Forum der nnz berichtet der Antragsteller über die Fakten aus seiner Sicht...


Es ist eine lange Zeit des Überlegens vergangen, ob wir dieses veröffentlichen, auch im Hinblick auf weitere Ermittlungen. Durch die Staatsanwaltschaft ist aus unserer Sicht mit der Befürchtung, dass eventuell Beweise verschwinden und daher die Ermittlungen gefährdet werden könnten, gebeten worden, dieses nicht öffentlich zu machen. Da aber Herr Jendricke nun schon Kenntnis über meine Strafanzeige und meinen Strafantrag hat, so ist dieses nicht mehr relevant.

Strafanzeige und Strafantrag wurden von mir am 9. März 2012 der Staatsanwaltschaft zugestellt, ein Aktenzeichen wurde zugeteilt. Da ich der Meinung bin, dass auch bekannt wird, für was Herr Jendricke noch steht, möchte ich hier die Gründe dafür grob, nicht im vollen Umfang, darlegen.

Im Jahr 2008 habe ich als Geschäftsführer ein Grundstück in Nordhausen gekauft. Der Ablauf eines Grundstückskaufes ist vielen bekannt, so muss erst die Stadt auf den Kauf verzichten und dann kann die weitere Kaufabwicklung laufen. War auch so, bis nach der Auflassungsvormerkung.

Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer und der vom Notar angegangenen Eigentumseintragung kam das Erschrecken, hat doch die Stadt Nordhausen, vertreten durch Herrn Jendricke, nach der Auflassungsvormerkung noch eine Zwangssicherungshypothek gegen den Voreigentümer eintragen lassen, trotz Hinweises durch die Mitarbeiter des Grundbuchamtes, dass die Auflassungsvormerkung besteht! Auf mehrere Anschreiben des Notars wurde nicht reagiert, es gipfelte sogar darin, dass auf diese falsche Eintragung eine Zwangsversteigerung, wieder durch Herrn Jendricke veranlasst, beantragt wurde. Mit Hilfe meines Rechtsanwaltes konnte ich diese abwenden und eine Löschungsbewilligung erhalten.

Welche Rechte nimmt sich eine Verwaltung heraus? Jeder Grundeigentümer könnte bei solch einem Gebaren damit rechnen, dass unberechtigte, unangekündigte Forderungen in sein Grundbuch kommen und darauf sogar eine Zwangsversteigerung beantragt wird!

Dass zielgerichtet versucht wurde, die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft zu beschädigen, können wir in diesem Zusammenhang aber wirklich nur vermuten.

Im Mai des vergangenen Jahres wurde durch die Stadt Nordhausen das Haus Blasiikirchplatz 2 ersteigert, ein Haus, welches nur über fremde (uns gehörende) Grundstücke zu erreichen ist und somit zusätzliche Kosten entstehen, welche aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht von der Stadt beglichen wurden und werden. Der Erwerb ist nichts ungewöhnliches, nur, dass 4.000 Euro über dem Gutachterwert von 36.000 Euro geboten wurden, obwohl das letzte Gegengebot genau dem Gutachten entsprach und es kein weiteres höheres Gebot gab und mangels Sicherheit nicht geben konnte! Es wurden also durch die Stadt und den Bereich des Finanzdezernenten 4.000 Euro zuzüglich der Folgekosten für den Erwerb, zu viel bezahlt.

Das ist Geld, welches nicht in der Kasse vorhanden ist. Wir kennen alle die Finanzlage der Stadt. Schon 1 Euro über dem Gegengebot wäre für den Erwerb ausreichend gewesen, aber es ist ja kein eigenes Geld, welches verschwendet wurde! Im gleichen Zug war die Stadt am Erwerb weiterer Grundstücke interessiert, es wurde ein Gutachter bestellt und bei unseren Gesprächen mit der Stadt wurde uns dargelegt, dass die Stadt nicht über dem Gutachterwert zahlen dürfe. Wie passt das zusammen?

Weiter kam zur Anzeige, dass aus unserer Sicht unrechtmäßig die bestehenden langfristigen Mietverträge mit fadenscheinigen Begründungen durch Herrn Jendricke gekündigt werden sollten. Schon zum Erwerb wurde, im Gerichtsprotokoll nachprüfbar, auf diese hingewiesen und die Rechte der Mieter und die Pflichten des Erstehers bekannt gemacht. Daraus ergibt sich für die Stadt Nordhausen ein immenses finanzielles Risiko, da im Falle einer wirksamen Kündigung, entsprechend einem BGH-Urteil, die Ansprüche der Mieter gegebenenfalls auszuzahlen sind.

Auch dieses belastet wieder den finanziellen Haushalt der Stadt, nicht umsonst haben andere Interessenten vom Mitbieten Abstand genommen, da die finanzielle Belastung unabsehbar war. Wir haben alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung versucht, zum Schluss bekamen wir gesagt, dass an weiteren Verhandlungen kein Interesse besteht, mit uns nicht mehr gesprochen werden soll!

Da alle hier genannten Fakten, oft sogar über Gerichtsakten, nachprüfbar sind haben wir uns entschlossen, diese öffentlich zu machen. Sie sollen darlegen, wie durch Handlungen des Herrn Jendricke und seines Bereiches der Stadt und den Bürgern Schaden droht und zugefügt wurde. Eine Verwaltung sollte für den Bürger da sein und nicht gegen ihn arbeiten!
Volker und Andrea Frischbier, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: nnz

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