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Zahlungsaufforderung ignorieren

Dienstag, 03. April 2012, 11:57 Uhr
Zahlungsaufforderungen eines „Alexander Sedelke, Agentur, Handel und Dienstleister“ aus Österreich, sorgen derzeit in Nordthüringen für Unruhe. Wegen angeblich offener Forderungen für den Gewinnspieleintragungsdienst „Cleverwin 25“ werden Verbraucher aufgefordert, 185,57 Euro zu zahlen...


Bei Nichtzahlung werden weitere Maßnahmen und Kosten angedroht. „Auf keinen Fall zahlen“, rät Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen e.V., „auch wenn mit Schufa-Eintragungen und gerichtlichem Mahnverfahren gedroht wird.“

Die versuchte Geldeintreiberei sei nur ein weiteres Beispiel, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen für dubiose Dienstleistungen Kasse machen zu wollen. Zweck der Schreiben sei, durch Androhung „unangenehmer Maßnahmen“ Adressaten einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu bewegen.

Vorsorglich empfiehlt die Verbraucherzentrale Thüringen, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis darüber zu fordern, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sei. Betroffene müssen dann erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. In diesem Fall muss der Forderung innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.
Autor: nnz

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