Shisha-Bars im Visier
Montag, 02. April 2012, 11:06 Uhr
Wir wollen wieder mal über den lokalen Tellerrand blicken: Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig kontrollierten vergangenen Donnerstag drei Shisha-Bars in Göttingen und Hannoversch Münden. In allen Bars stießen die Zöllner auf unversteuerten oder illegal angefeuchteten Wasserpfeifentabak...
Die Bar-Besitzer waren nach unserem Fund um keine Ausrede verlegen. Einmal sollte der Wasserpfeifentabak aus dem letzten Urlaub stammen, ein anderes Mal wurde er heute zufällig von einem unbekannten Jungen abgeliefert, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Die Beamten glaubten an diese Zufälle nicht und stellten in den drei Bars insgesamt 25 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. Gegen die Verkäufer wurden
Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Rauchen gefährdet die Gesundheit. Das wissen wir alle. Wasserpfeifentabak mit einer Feuchtigkeit jenseits der Normwerte ist jedoch eine besonders hohe Gefährdung. Der Schutz der Gesundheit steht deshalb bei solchen Kontrollen weit vor den steuerrechtlichen Aspekten, so Mauritz weiter.
Das Rauchen von Wasserpfeifen (sog. Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen Erwachsenen sehr im Trend. Wasserpfeifentabak kann in Deutschland auch legal vertrieben und erworben werden. Allerdings sind hierfür zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen: Der Tabak muss versteuert sein – leicht erkennbar durch die als Siegel angebrachte deutsche Steuerbanderole – und darf den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Feuchtigkeitsgehalt von fünf Prozent nicht überschreiten.
Der aus den Ursprungsländern eingeschmuggelte Wasserpfeifentabak weist eine sehr viel höhere Feuchtigkeit auf. Der aromatische Tabakrauch wirkt dann
kälter und kann tiefer inhaliert werden. Der Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 30 Prozent wird bei der Schmuggelware durch die Zugabe von Zuckermelasse und vor allem Glycerin erreicht. Der so versetzte Tabak birgt die Gefahr größerer gesundheitlicher Risiken:
Verbrennt Glycerin, erzeugt es gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt durch den Wasserpfeifenraucher
inhaliert werden.
Autor: nnzDie Bar-Besitzer waren nach unserem Fund um keine Ausrede verlegen. Einmal sollte der Wasserpfeifentabak aus dem letzten Urlaub stammen, ein anderes Mal wurde er heute zufällig von einem unbekannten Jungen abgeliefert, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Die Beamten glaubten an diese Zufälle nicht und stellten in den drei Bars insgesamt 25 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. Gegen die Verkäufer wurden
Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Rauchen gefährdet die Gesundheit. Das wissen wir alle. Wasserpfeifentabak mit einer Feuchtigkeit jenseits der Normwerte ist jedoch eine besonders hohe Gefährdung. Der Schutz der Gesundheit steht deshalb bei solchen Kontrollen weit vor den steuerrechtlichen Aspekten, so Mauritz weiter.
Das Rauchen von Wasserpfeifen (sog. Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen Erwachsenen sehr im Trend. Wasserpfeifentabak kann in Deutschland auch legal vertrieben und erworben werden. Allerdings sind hierfür zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen: Der Tabak muss versteuert sein – leicht erkennbar durch die als Siegel angebrachte deutsche Steuerbanderole – und darf den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Feuchtigkeitsgehalt von fünf Prozent nicht überschreiten.
Der aus den Ursprungsländern eingeschmuggelte Wasserpfeifentabak weist eine sehr viel höhere Feuchtigkeit auf. Der aromatische Tabakrauch wirkt dann
kälter und kann tiefer inhaliert werden. Der Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 30 Prozent wird bei der Schmuggelware durch die Zugabe von Zuckermelasse und vor allem Glycerin erreicht. Der so versetzte Tabak birgt die Gefahr größerer gesundheitlicher Risiken:
Verbrennt Glycerin, erzeugt es gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt durch den Wasserpfeifenraucher
inhaliert werden.


