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Richter Kropp: Durchgefallen

Dienstag, 20. März 2012, 10:28 Uhr
Ein Durchfall vor Gericht – so etwas erlebt man selten. Wer wie der Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp seit bald 20 Jahren als Strafrichter in der Thüringer Justiz arbeitet, der hat von seinen Angeklagten so manche Ausrede gehört...


"Je mehr Straftaten der Angeklagte auf dem Kerbholz hat und je eher eine Haftstrafe droht, desto abstruser werden die Ausreden", so die Erfahrung des Juristen. Einen neuen Höhepunkt erlebte er jetzt in einer Strafrichtersitzung, in der es um einen Ladendiebstahl ging. Ein leider alltägliches Delikt, wenn aus den Regalen der Einkaufsmärkte Spirituosen und Lebensmittel verschwinden und in Taschen und Körben versteckt werden, um das Geld zu sparen.

So auch im Rewe-Markt der Kreisstadt am 31. August vergangenen Jahres, als ein 40jähriger Angeklagte Bierflaschen im Wert von 5,70 Euro entwendete. Der Täter hatte den Markt über die Obstabteilung betreten, war gezielt zu den Spirituosen gegangen und hatte das Bier in seinen Rucksack verstaut. Beim Verlassen des Marktes war er von einem Detektive gestellt und in dessen Büro gebeten worden.

Vor Gericht behauptete der Mann nun, er sei noch im Kassenbereich gewesen und er habe plötzlich Durchfall bekommen. Für Amtsrichter Kropp eine neue, ziemlich abstruse Einlassung. Denn im Markt hatte der Mann das nicht gesagt, sondern nur allgemein nach der Toilette gefragt. Wenn jemand auf die Toilette im Markt müsse, so der Detektiv, stelle er im Regelfall die Ware in den Kassenbereich und verlasse nicht den Markt mit der Ware ohne zu bezahlen.

Für den Richter war der Diebstahl schon mit dem Verschluss der Ware im Rucksack erfüllt, so dass es auf die Diebstahlsgeschichte des Mannes gar nicht ankam. Das ganze war jedenfalls so unlogisch, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine 5monatige Bewährungsstrafe festgesetzt wurde.

Das Gericht glaubte der Durchfallgeschichte des Mannes nicht und legte ihm zudem auf, 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung im Kyffhäuserkreis zu zahlen. Beim nächsten Mal muss der mehrfach vorbestrafte Mann sich eine bessere Geschichte einfallen lassen, damit ihm die Thüringer Justiz auch glaubt! Denn damit war er schlicht durchgefallen!
Autor: nnz

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