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Keine wildlebenden Tiere im Zirkus!

Dienstag, 21. Oktober 2003, 12:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Diskussion um wildlebende Tiere im Zirkus hat jetzt auch die Politik erfasst. Die nnz veröffentlicht eine Stellungnahme des Nordhäuser Vereins „Tiere in Not e.V.“


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober mehrheitlich einem Antrag des Agrarausschusses zugestimmt, der ein Nachstellverbot von Elefanten, Bären und Affen für Zirkusbetriebe davon abhängig macht, ob der betreffende Zirkus die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ einhält. Dem hessischen Antrag, der ein Nachstellverbot dieser Tierarten in Zirkusunternehmen generell gefordert hatte, wurde nicht entsprochen. Zusätzlich werden Zirkusunternehmen künftig in einer zentralen Datei erfasst, um den tierschutzrechtlichen Vollzug zu verbessern.

„Ob dieser Beschluss in der Praxis für die Zirkustiere Verbesserungen bringt, bleibt abzuwarten. Leider ist der Bundesrat nicht dem konsequenteren Lösungsvorschlag von Hessen gefolgt, so dass jetzt wieder die Verantwortung ganz bei den Amtstierärzten liegt“, kommentiert Manuel Thume, Vorsitzender des Schutzvereins „Tiere in Not e. V.“ Nordhausen die Entscheidung des Bundesrates. „Der Kampf für ein Verbot der Haltung wildlebender Tiere in Zirkussen geht weiter.“

Schon seit langem fordert der Deutsche Tierschutzbund für Zirkusbetriebe ein Nachstellverbot von Tieren wild lebender Arten und die Einrichtung einer bundesweiten Zirkuszentraldatei. Eine tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist erfahrungsgemäß nicht möglich, das mit der Haltung verbundene Leid der Tiere erschreckend groß. „Da im Jahr 2002 der Tierschutz als Staatsziel Eingang in das Grundgesetz gefunden hat, kommt dem Bund und den Ländern für die Verbesserung und den Vollzug des Tierschutzes in Deutschland eine besondere Verantwortung zu.“

Unklar bleibt, warum die Bundesratsentscheidung ein Nachstellverbot von der Einhaltung der Zirkusleitlinien nur für Elefanten, Bären und Affen abhängig macht. „Die konsequente Umsetzung der Zirkusleitlinien muss für alle im Zirkus gehaltenen Tiere selbstverständlich sein. Nur weil in der Praxis die Leitlinien häufig nicht umgesetzt werden, darf durch die jetzige Bundesratsentscheidung nicht der Eindruck entstehen, dass tierschutzrechtliche Vorgaben erst dann von Zirkusunternehmen umgesetzt werden müssen, wenn ein Nachstellverbot für bestimmte Tierarten droht“, so Thume weiter.

Die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist aus Sicht des Tierschutzes grundsätzlich abzulehnen, weil diese Tiere besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege stellen. Diesen Ansprüchen können reisende Zirkusbetriebe schon aus ganz praktischen Gründen nicht gerecht werden. Bereits die häufig notwendigen Transporte und Ortswechsel sind mit erheblichem Stress für die Tiere verbunden. Zirkustiere müssen zudem einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen. Da die wenigsten reisenden Zirkusunternehmen über geeignete Winterquartiere verfügen, leiden insbesondere die kälteempfindlichen Tiere bei schlechter Witterung.

Vielfach mangelt es auch an der tierärztlichen Betreuung der Tiere, ganz zu schweigen davon, dass den Zirkusunternehmen zumeist die Sachkunde fehlt, die die Haltung dieser Tiere in hohem Maße erfordert. „Es bleibt vollkommen unverständlich, dass Elefanten, Bären und Affen aber auch Großkatzen und Robben kreuz und quer durch die Nation reisen und Tierqualen erleiden müssen, nur um das Unterhaltungsbedürfnis der Menschen zu befriedigen“, erklärt Thume. „Wir fordern daher die Menschen zum Boykott solcher Zirkusunternehmen auf und appellieren an die Politik zu handeln.“
Manuel Thume, Vorsitzender „Tiere in Not e. V.“, Nordhausen
Autor: nnz

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