nnz-Service: Tarifdschungel
Dienstag, 21. Oktober 2003, 12:55 Uhr
Nordhausen (nnz). Neben den alljährlichen Umstufungen infolge der aktuellen Schadenstatistik gibt es seit 1. Oktober Veränderungen in der Kasko-Struktur, die zu erheblichen Prämienänderungen nach oben und unten führen können. Hilfe bietet da die Thüringer Verbraucher-Zentrale an.
So wurden in der Voll- und Teilkasko die Typklassen und in der Vollkasko die Regionalklassen reduziert. In der Vollkasko geht es jetzt wie in der Haftpflicht bis zur SF-Klasse 25. Gleichzeitig werden in der Vollkasko die jährliche Fahrleistung und der Garagenplatz berücksichtigt. Diese Veränderungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft, die von den Versicherern im Neugeschäft angewendet werden können. Bestehende Kasko-Verträge sind davon nicht betroffen.
Aber auch in der Haftpflicht kann es nach der Schadenstatistik je nach Fahrzeugtyp zu Prämienunterschieden kommen. Die Thüringer Verbraucherschützer empfehlen daher vor einem Versicherungswechsel einen Prämienvergleich. Dieser wird von der Verbraucher-Zentrale mittels einer entsprechenden Software individuell vorgenommen. Wer das Angebot zum Preis von 10 Euro nutzen will, bekommt den Erfassungsbogen in allen Beratungsstellen.
Wer zu einem günstigen Versicherer wechseln will, kann in der Regel noch bis zum 30. November kündigen. Bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, über das der Versicherer informieren muss. In diesem Fall bleibt nach Eingang der Mitteilung ein Monat Zeit zur Kündigung. Seine alte Versicherung sollte man aber erst kündigen, wenn man einen neuen Vertrag hat.
Zu allen Fragen rund um die Autoversicherung kann man sich in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen beraten lassen.
Autor: nnzSo wurden in der Voll- und Teilkasko die Typklassen und in der Vollkasko die Regionalklassen reduziert. In der Vollkasko geht es jetzt wie in der Haftpflicht bis zur SF-Klasse 25. Gleichzeitig werden in der Vollkasko die jährliche Fahrleistung und der Garagenplatz berücksichtigt. Diese Veränderungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft, die von den Versicherern im Neugeschäft angewendet werden können. Bestehende Kasko-Verträge sind davon nicht betroffen.
Aber auch in der Haftpflicht kann es nach der Schadenstatistik je nach Fahrzeugtyp zu Prämienunterschieden kommen. Die Thüringer Verbraucherschützer empfehlen daher vor einem Versicherungswechsel einen Prämienvergleich. Dieser wird von der Verbraucher-Zentrale mittels einer entsprechenden Software individuell vorgenommen. Wer das Angebot zum Preis von 10 Euro nutzen will, bekommt den Erfassungsbogen in allen Beratungsstellen.
Wer zu einem günstigen Versicherer wechseln will, kann in der Regel noch bis zum 30. November kündigen. Bei einer Prämienerhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, über das der Versicherer informieren muss. In diesem Fall bleibt nach Eingang der Mitteilung ein Monat Zeit zur Kündigung. Seine alte Versicherung sollte man aber erst kündigen, wenn man einen neuen Vertrag hat.
Zu allen Fragen rund um die Autoversicherung kann man sich in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen beraten lassen.
