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Schuldner-Bericht

Donnerstag, 01. März 2012, 14:11 Uhr
Heute hat die Schuldner- und Verbaucherinsolvenzberatung der Nordhäuser Arbeiterwohlfahrt ihren Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorgestellt...


Im Jahr 2011 wurde in insgesamt 459 Fällen eine Schuldnerberatung durchgeführt. 110 davon betrafen die soziale Schuldnerberatung, 349 mal es eine Verbraucherinsolvenz. 210 neue Fälle kamen im vorigen Jahr dazu

Hauptursachen der Überschuldung waren (Mehrfachnennung möglich):
Arbeitslosigkeit - 45,58 %
Konsumverhalten - 32,52 %
Unwirtschaftliche Haushaltsführung - 28,32 %
Scheidung, Trennung - 22,12 %
gescheiterte Immobilienfinanzierung - 15,49 %
Krankheit - 12,39 %
gescheiterte Selbstständigkeit- 11,06 %
fehlende finanzielle Allgemeinbildung - 9,07 %
Einkommensarmut - 5,97 %
Sucht - 7,74 %
Straffälligkeit- 5,97 %
(überwiegend führten mehrere Ursachen zur Überschuldung)

Anzahl der Beratungsgespräche gesamt: 1.935

durchschnittliche Höhe der Schulden pro Fall: 41.640 Euro

Die Anzahl der Schuldner, bei denen mehr als 20 Gläubiger zu verzeichnen waren, erhöhte sich 2012 auffallend. Somit entstand bei 123 Fällen ein extremer Bearbeitungsaufwand. Auch hinsichtlich der Klienten mit über 50 Gläubigern war ein Anstieg zu verzeichnen. Die höchste Gläubigerzahl wies ein Fall mit 75 Gläubigern und 85 Einzelforderungen auf.

Da auch insbesondere in diesen Fällen den Betroffenen völlig der Überblick verloren gegangen war, musste in mühseliger Kleinarbeit zunächst eine exakte Gläubiger- und Forderungsanalyse erarbeitet werden.

Berufliche Ausbildung:
ohne abgeschlossene Ausbildung - 91
abgeschlossene Lehre - 336
abgeschlossenes Studium - 20
in Ausbildung - 6
Keine Angaben -6

Weitere Tendenzen
Einen Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit stellte 2011 das Thema „Pfändungsschutzkonto“ dar. Zum automatischen Pfändungsschutz auf einem P-Konto und den Bescheinigungen zur Erhöhung der Grundfreibeträge bestand erhöhter Beratungsbedarf, da ab Januar 2012 Übergangsregelungen endeten.

Es war eine erhöhte Aggressivität einiger Klienten während der Beratungsgespräche auf Grund starker psychischer Belastungen oder verursacht durch Suchtprobleme zu verzeichnen. Klienten waren unzufrieden mit ihrer persönlichen Situation und mit den Wartezeiten bis zur Übernahme von Unterlagen.

  • Bankkredite machten 70,2 % aller Schulden aus.
  • Die Überschuldeten mussten längere Wartezeiten beim Insolvenzgericht Mühlhausen zwischen dem Einreichen des Verbraucherinsolvenzantrages und der Eröffnung ihres Verfahrens in Kauf nehmen (durchschnittlich 9 Wochen).
  • 2011 gab es eine erhöhte Nachfrage von Erwerbsunfähigkeits- und Altersrentnern.
  • Im Interesse der Ratsuchenden wurde die Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- und Hilfsangeboten vertieft, insbesondere mit dem Nordhäuser Familiennetzwerk, mit Projekten des Horizont e. V. (IZN, TIZIAN, NANo) und dem Bildungwerk der Thüringer Wirtschaft (Projekt RENo).
  • Eine auffallende Tendenz zeigte sich in fehlender Freiwilligkeit und ungenügender eigener Motivation bei den Klienten, die vom Jobcenter zur Aufnahme der Schuldnerberatung verpflichtet wurden. Hintergrund war das Ziel, das Eingliederungs-hemmnis „Schulden“ zu beseitigen. Diese Klienten brachen in vielen Fällen die Beratung wieder ab.
  • 50 % unseres Klientel sind Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Der größte Teil von diesen Überschuldeten nahm aus eigenem Antrieb die Beratung in Anspruch, um eine Lösung für die Schuldenprobleme zu finden und auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Anzahl der außergerichtlichen Einigungsversuche in Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - 229
eingereichte Insolvenzanträge - 55
Neufälle, die im Berichtsjahr begonnen wurden - 115
zur Schuldnerberatung - 33
zur Verbraucherinsolvenzberatung - 82

Die Anzahl an Kurzberatungen und Telefonberatungen erhöhte sich spürbar. Beim Erstkontakt mit den Betroffenen erfolgte immer eine Krisenklärung (z. B. bei Miet- oder Energieschulden, Konten- bzw. Lohnpfändung). Die Ratsuchende wurden sofort zu den wichtigsten Problemen beraten.

Bis zur Übernahme von Unterlagen und bis zum langfristigen Beratungsprozesses konnte die wöchentliche Telefonberatung dienstags und mittwochs bei Bedarf genutzt werden.

Gründe für Beratungsfälle, die nicht ins InsO-Verfahren führten, waren
  • die Kriterien für ein Verbraucherinsolvenzverfahren wurden nicht erfüllt. Es musste ein Regelinsolvenzverfahren beantragt werden,
  • Wohnungswechsel,
  • unzureichende psychische Stabilität (z. B. bei Alkohol- bzw. Drogenabhängigen),
  • fehlendes Durchhaltevermögen während der Erarbeitung der Gläubigeraufstellung bzw. in der außergerichtlichen Einigungsphase,
  • Neuverschuldung.

73 Klienten brachen die Beratung ab.
Ursachen lagen darin, dass man keinen eigenen Beitrag in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens leisten, aber möglichst schnell und ohne Anstrengungen wieder schuldenfrei sein wollte.

Eine anonyme Befragungen zur Bewertung der Arbeit der Beratungsstelle ergab eine durchgängig positive Bewertung. Klienten wünschten sich geringere Wartezeiten und mehr Beraterpersonal. Mehrfach wurde geäußert: „Seit ich zu Ihnen komme, kann ich wieder schlafen.“ 50 ehemalige Klienten unserer Beratungsstellen, für welche wir in den vergangenen Jahren Insolvenzanträge erarbeitet hatten, erhielten 2011 die Restschuldbefreiung.
Autor: nnz

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