Bewegung wird begrüßt
Freitag, 17. Februar 2012, 17:51 Uhr
Für Christian Darr (B90/Grüne) ist der Täuschungsvorwurf der CDU-Fraktion gegenüber Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) unverständlich. In der nnz erklärt der Kandidat das genauer...
Die CDU-Fraktion gehört zu den größten Fraktionen im Stadtrat, sie verfügt über erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Durch die lange Beratungszeit und die teilweise mehrfachen Behandlungen in den verschiedenen Ausschüssen gab es nach Darrs Standpunkt genug Gelegenheit die Satzung eingehend zu prüfen.
Besonders Herr Klodt habe als Mitglied des Haupt- und des Finanzausschuss sowie des Stadtrates hier die Debatte von Beginn an begleitet. Auch Frau Pape sei in die Erarbeitung der Satzung neben ihrem Stadtratsmandat durch den Vorsitz im Finanzausschuss intensiv eingebunden gewesen. Wer einem der betroffenen Trägervereine in leitender Position vorsteht hat meinem Standpunkt nach den notwendigen Sachverstand um eine Satzung zu verstehen und kritisch zu hinterfragen sagt Darr. Wenn die CDU-Fraktion der Verwaltung und besonders dem angesprochenen Bürgermeister nicht über den Weg traut wäre auch das Hinzuziehen eines Juristen bzw. einer Juristin eine Möglichkeit gewesen um Wissenslücken zu schließen.
Zudem ist sich Darr sehr wohl bewusst das die verschiedenen Träger die städtische Satzung nicht anwenden müssten. Das es hier zukünftig abweichende Regelungen geben könnte glaubt er aber nicht, da beide Seiten den Wunsch nach Einheitlichkeit mehrfach geäußert haben. Sollte Herr Klodt hier zukünftig anders vorgehen wollen, so wäre dies überraschend. Dabei verweist er auf die Protokolle der Ausschusssitzungen.
So steht beispielsweise im 14. Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2010: Frau Dr. Klose führte dabei aus: Die Satzungen sollen zum Zweck der Einheitlichkeit und Gleichbehandlung auch den freien Trägern empfohlen werden. Weiterhin heißt es dort: Herr Klodt begrüßt das Bestreben, im Stadtgebiet einheitliche Verfahrensweisen für die Kindereinrichtungen einzuführen. Inhaltlich sollten die Fraktionen genau prüfen und rechnen, ob und wie gravierend die Auswirkungen sind.
Für eine Neubearbeitung der Satzung fehle es aber weiter an wichtigen Informationen. Die Verwaltung habe durch die Vorlage verschiedener Modellrechungen einen ersten Beitrag geleistet, dies sei aber nach Darrs Einschätzung dennoch nicht genug. Die vorgelegten Zahlen beleuchten nicht den Kern der Sache. Der Vergleich mit anderen Thüringer Städten ist ein wichtiges Kriterium um die Höhe der Gebühren einordnen zu können.
Von Herrn Klodt fordert Darr nun konstruktive Mitarbeit: Wenn die freien Träger Pläne haben eigene Gebührensatzungen zu erarbeiten sollten sie dies umgehend mitteilen. Auch den Elternbeiräte bittet Darr um Unterstützung: Nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes sind die Träger verpflichtet sie rechtzeitig und umfassend über deren Pläne zu informieren. Auch mit Hilfe des Haushaltsplans der verschiedenen Einrichtungen könne man dann eine für die Träger ökonomisch tragfähige und für die Eltern sozial verträgliche und gerechte Satzung gestaltet werden.
Abschließend wendet sich Darr noch einmal an den Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion: Herr Klodt hat meine jüngste Aussage leider nicht korrekt lesen. Ich habe ihm und Frau Pape keine Befangenheit vorgeworfen. Ich habe lediglich eine kritische Reflektierung der eigenen Rolle angemahnt. Durch die Nähe zu den von den Entscheidungen betroffenen freien Trägern würde ich aus ethischen Gründen ihren Verzicht auf das Stimmrecht in diesem Fall begrüßen.
Autor: nnzDie CDU-Fraktion gehört zu den größten Fraktionen im Stadtrat, sie verfügt über erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Durch die lange Beratungszeit und die teilweise mehrfachen Behandlungen in den verschiedenen Ausschüssen gab es nach Darrs Standpunkt genug Gelegenheit die Satzung eingehend zu prüfen.
Besonders Herr Klodt habe als Mitglied des Haupt- und des Finanzausschuss sowie des Stadtrates hier die Debatte von Beginn an begleitet. Auch Frau Pape sei in die Erarbeitung der Satzung neben ihrem Stadtratsmandat durch den Vorsitz im Finanzausschuss intensiv eingebunden gewesen. Wer einem der betroffenen Trägervereine in leitender Position vorsteht hat meinem Standpunkt nach den notwendigen Sachverstand um eine Satzung zu verstehen und kritisch zu hinterfragen sagt Darr. Wenn die CDU-Fraktion der Verwaltung und besonders dem angesprochenen Bürgermeister nicht über den Weg traut wäre auch das Hinzuziehen eines Juristen bzw. einer Juristin eine Möglichkeit gewesen um Wissenslücken zu schließen.
Zudem ist sich Darr sehr wohl bewusst das die verschiedenen Träger die städtische Satzung nicht anwenden müssten. Das es hier zukünftig abweichende Regelungen geben könnte glaubt er aber nicht, da beide Seiten den Wunsch nach Einheitlichkeit mehrfach geäußert haben. Sollte Herr Klodt hier zukünftig anders vorgehen wollen, so wäre dies überraschend. Dabei verweist er auf die Protokolle der Ausschusssitzungen.
So steht beispielsweise im 14. Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2010: Frau Dr. Klose führte dabei aus: Die Satzungen sollen zum Zweck der Einheitlichkeit und Gleichbehandlung auch den freien Trägern empfohlen werden. Weiterhin heißt es dort: Herr Klodt begrüßt das Bestreben, im Stadtgebiet einheitliche Verfahrensweisen für die Kindereinrichtungen einzuführen. Inhaltlich sollten die Fraktionen genau prüfen und rechnen, ob und wie gravierend die Auswirkungen sind.
Für eine Neubearbeitung der Satzung fehle es aber weiter an wichtigen Informationen. Die Verwaltung habe durch die Vorlage verschiedener Modellrechungen einen ersten Beitrag geleistet, dies sei aber nach Darrs Einschätzung dennoch nicht genug. Die vorgelegten Zahlen beleuchten nicht den Kern der Sache. Der Vergleich mit anderen Thüringer Städten ist ein wichtiges Kriterium um die Höhe der Gebühren einordnen zu können.
Von Herrn Klodt fordert Darr nun konstruktive Mitarbeit: Wenn die freien Träger Pläne haben eigene Gebührensatzungen zu erarbeiten sollten sie dies umgehend mitteilen. Auch den Elternbeiräte bittet Darr um Unterstützung: Nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes sind die Träger verpflichtet sie rechtzeitig und umfassend über deren Pläne zu informieren. Auch mit Hilfe des Haushaltsplans der verschiedenen Einrichtungen könne man dann eine für die Träger ökonomisch tragfähige und für die Eltern sozial verträgliche und gerechte Satzung gestaltet werden.
Abschließend wendet sich Darr noch einmal an den Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion: Herr Klodt hat meine jüngste Aussage leider nicht korrekt lesen. Ich habe ihm und Frau Pape keine Befangenheit vorgeworfen. Ich habe lediglich eine kritische Reflektierung der eigenen Rolle angemahnt. Durch die Nähe zu den von den Entscheidungen betroffenen freien Trägern würde ich aus ethischen Gründen ihren Verzicht auf das Stimmrecht in diesem Fall begrüßen.
