DGB: Verarmung droht
Samstag, 11. Oktober 2003, 12:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Bundestag soll Ende nächster Woche neue Gesetze verabschieden. Diese werden nach Ansicht des Nordhäuser DGB einschneidende Folgen haben...
Zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen der sogenannten Hartz-Gesetze erklärte der Regionsvorsitzende Hannemann: Die geplante Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die weitgehende Absenkung der Leistungen auf Sozialhilfeniveau wird für 2,5 bis 3 Millionen Menschen zu finanziellen Einschnitten von insgesamt rund 4 Milliarden Euro jährlich führen.
Besonders drastisch seien die Einschnitte in den neuen Bundesländern, wo etwa doppelt so viel Menschen Arbeitslosenhilfe als Arbeitslosengeld beziehen. Für etwa 80 % der ostdeutschen Arbeitslosenhilfeempfänger drohen Einkommenskürzungen, für 36 % sogar die volle Streichung der Unterstützungsleistungen, so die Sicht des DGB.
Insgesamt werden drei von vier Arbeitslosenhilfeempfängern bei der geplanten Verschmelzung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe künftig keine Unterstützungsleistungen mehr erhalten oder eine weitere Kürzung hinnehmen müssen. Der DGB fordert deshalb substanzielle Nachbesserung am Gesetzentwurf, um den absehbaren Verarmungsprozessen entgegenzuwirken. Hierzu zählt z.B. eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Lohnwucher oder der Verzicht der geplanten Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern oder von Eltern gegenüber ihren Kindern, wenn der/die Arbeitslose volljährig ist.
Autor: nnzZur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen der sogenannten Hartz-Gesetze erklärte der Regionsvorsitzende Hannemann: Die geplante Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die weitgehende Absenkung der Leistungen auf Sozialhilfeniveau wird für 2,5 bis 3 Millionen Menschen zu finanziellen Einschnitten von insgesamt rund 4 Milliarden Euro jährlich führen.
Besonders drastisch seien die Einschnitte in den neuen Bundesländern, wo etwa doppelt so viel Menschen Arbeitslosenhilfe als Arbeitslosengeld beziehen. Für etwa 80 % der ostdeutschen Arbeitslosenhilfeempfänger drohen Einkommenskürzungen, für 36 % sogar die volle Streichung der Unterstützungsleistungen, so die Sicht des DGB.
Insgesamt werden drei von vier Arbeitslosenhilfeempfängern bei der geplanten Verschmelzung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe künftig keine Unterstützungsleistungen mehr erhalten oder eine weitere Kürzung hinnehmen müssen. Der DGB fordert deshalb substanzielle Nachbesserung am Gesetzentwurf, um den absehbaren Verarmungsprozessen entgegenzuwirken. Hierzu zählt z.B. eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Lohnwucher oder der Verzicht der geplanten Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern oder von Eltern gegenüber ihren Kindern, wenn der/die Arbeitslose volljährig ist.
