Neue Anforderungen an Vormundschaft
Freitag, 03. Februar 2012, 15:07 Uhr
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sich in seiner Sitzung in dieser Woche mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Vormundschaft beschäftigt. Das leicht geänderte Vormundschaftsrecht trat im Juni 2011 in Kraft und alle Regelungen müssen bis Juni dieses Jahres umgesetzt werden...
Eine zentrale Änderung ist das Betreuungsverhältnis: Ein amtlicher Vormund beim Jugendamt darf nun maximal 50 Kinder bzw. Jugendliche betreuen. So soll ermöglicht werden, dass der Vormund ein persönliches Verhältnis zum Mündel, das beispielsweise bei Pflegeltern oder in einer Kindereinrichtung lebt, aufbaut und es regelmäßig einmal monatlich besucht. Das ist das erste Gesetz bundesweit, das eine Fallzahl festgeschrieben hat, sagte Christine Wagner, Fachbereichsleiterin Jugend und Soziales. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird derzeit das zuständige Personal im Fachbereich Jugend und Soziales umstrukturiert und aufgestockt. Aktuell gibt es 129 Fälle von Vormundschaften bzw. Pflegschaften im Jugendamt.
Außerdem informierte die Verwaltung die Ausschussmitglieder über weitere Aufgaben des Jugendamtes in diesem Bereich wie Beurkundungen. Dabei geht es u.a. um Vaterschaftsanerkennungen, die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern oder Unterhaltsverpflichtungen. Im vergangenen Jahr erledigte der Fachbereich Jugend und Soziales 530 Beurkundungen. Auch die Beistandschaft ist eine wichtige Aufgabe. Dabei wird das Jugendamt zum rechtlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes und vertritt dieses auch bei Gericht bis zur 2. Instanz.
Rund 450 Beistandschaften betreut der Fachbereich Jugend und Soziales derzeit. In diesen Bereich fallen auch verschiedene Beratungsangebote zum Beispiel zur Klärung der Abstammung eines Kindes oder in Fragen zum Unterhalt wie die Berechnung von Ansprüchen bis hin zur außergerichtlichen Regelung vom Unterhalt. Rund 1250 Beratungen führte der Fachbereich Jugend und Soziales im vergangenen Jahr durch.
Der Jugendhilfeausschuss hat zudem den Beschluss gefasst, in den Kreistag einen Antrag zur Freigabe der Fördermittel für die Jugendpflege 2012 zu stellen, um den Freien Trägern Planungssicherheit zu geben. Dabei geht es um insgesamt 277.200 Euro, die erforderliche Kofinanzierung des Kreises, um die Jugendpauschale des Landes zu erhalten.
Um Kindern mit Förderbedarf nach dem SGB VIII und XII möglichst umfassend zu unterstützen, plant der Fachbereich Jugend und Soziales die Leistungen nach diesen beiden Sozialgesetzbüchern besser zu vernetzen und die Hilfeplanung gezielter zu gestalten und besser aufeinander abzustimmen. Dazu will der Landkreis mit der Nordthüringer Lebenshilfe sowie dem Familienzentrum des Jugend Sozialwerks zusammenarbeiten, denn neben der individuellen Förderung des Kindes zeige sich immer wieder, dass ein familienbezogener, systemischer Ansatz wichtig sei, so der Ausschussvorsitzende Andreas Weigel.
Eine weitere Kooperation ist die Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt Nordhausen im Programm Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, in dem sich Nordhausen seit vielen Jahren engagiert.
Jessica Piper
Autor: nnzEine zentrale Änderung ist das Betreuungsverhältnis: Ein amtlicher Vormund beim Jugendamt darf nun maximal 50 Kinder bzw. Jugendliche betreuen. So soll ermöglicht werden, dass der Vormund ein persönliches Verhältnis zum Mündel, das beispielsweise bei Pflegeltern oder in einer Kindereinrichtung lebt, aufbaut und es regelmäßig einmal monatlich besucht. Das ist das erste Gesetz bundesweit, das eine Fallzahl festgeschrieben hat, sagte Christine Wagner, Fachbereichsleiterin Jugend und Soziales. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird derzeit das zuständige Personal im Fachbereich Jugend und Soziales umstrukturiert und aufgestockt. Aktuell gibt es 129 Fälle von Vormundschaften bzw. Pflegschaften im Jugendamt.
Außerdem informierte die Verwaltung die Ausschussmitglieder über weitere Aufgaben des Jugendamtes in diesem Bereich wie Beurkundungen. Dabei geht es u.a. um Vaterschaftsanerkennungen, die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern oder Unterhaltsverpflichtungen. Im vergangenen Jahr erledigte der Fachbereich Jugend und Soziales 530 Beurkundungen. Auch die Beistandschaft ist eine wichtige Aufgabe. Dabei wird das Jugendamt zum rechtlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes und vertritt dieses auch bei Gericht bis zur 2. Instanz.
Rund 450 Beistandschaften betreut der Fachbereich Jugend und Soziales derzeit. In diesen Bereich fallen auch verschiedene Beratungsangebote zum Beispiel zur Klärung der Abstammung eines Kindes oder in Fragen zum Unterhalt wie die Berechnung von Ansprüchen bis hin zur außergerichtlichen Regelung vom Unterhalt. Rund 1250 Beratungen führte der Fachbereich Jugend und Soziales im vergangenen Jahr durch.
Der Jugendhilfeausschuss hat zudem den Beschluss gefasst, in den Kreistag einen Antrag zur Freigabe der Fördermittel für die Jugendpflege 2012 zu stellen, um den Freien Trägern Planungssicherheit zu geben. Dabei geht es um insgesamt 277.200 Euro, die erforderliche Kofinanzierung des Kreises, um die Jugendpauschale des Landes zu erhalten.
Um Kindern mit Förderbedarf nach dem SGB VIII und XII möglichst umfassend zu unterstützen, plant der Fachbereich Jugend und Soziales die Leistungen nach diesen beiden Sozialgesetzbüchern besser zu vernetzen und die Hilfeplanung gezielter zu gestalten und besser aufeinander abzustimmen. Dazu will der Landkreis mit der Nordthüringer Lebenshilfe sowie dem Familienzentrum des Jugend Sozialwerks zusammenarbeiten, denn neben der individuellen Förderung des Kindes zeige sich immer wieder, dass ein familienbezogener, systemischer Ansatz wichtig sei, so der Ausschussvorsitzende Andreas Weigel.
Eine weitere Kooperation ist die Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt Nordhausen im Programm Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, in dem sich Nordhausen seit vielen Jahren engagiert.
Jessica Piper
