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Richter Kropp: Indizienprozess I

Mittwoch, 01. Februar 2012, 10:20 Uhr
Viele Fälle vor dem Strafrichter sind in ihrer Aufklärung einfach. Ein reuiger Straftäter macht reinen Tisch und legt ein Geständnis ab, ein schweigender Straftäter wird durch eindeutige Zeugenaussagen überführt, DNA-Spuren oder Beutegut deuten auf den Täter. Nicht so in einem aktuellen Fall des Amtsgerichts Sondershausen...


Strafrichter Gerald Fierenz konnte am Ende der Beweisaufnahme Folgendes feststellen: Am 16. Febraur vergangenen Jahres verschaffte sich der 40jährige Angeklagte mit Hilfe eines Nachschlüssels unberechtigt Zugang in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einem Mehrfamilienhaus in Sondershausen und entwendete dort aus mehreren Räumen Bargeld in Höhe von 800 Euro sowie ein Münzalbum mit Euromünzen.

Der Angeklagte war nicht geständig, es gab keine Tatzeugen, Beutegut wurde beim Angeklagten nicht gefunden. Trotzdem stand am Ende eine Freiheitsstrafe von acht Monaten im Urteil, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.

Zahlreiche Indizien haben den Angeklagten nach Auffassung des Strafrichters zwingend überführt: Der Angeklagte hatte ein Tatmotiv, hatte sich seine Lebensgefährtin doch von ihm überraschend nach 10 Jahren getrennt. Er kannte sich in der Wohnung aus, die Gelder wurden zielgerichtet aufgegriffen. Das Münzalbum war zwischen Fotoalben gut versteckt und auch zielgerichtet gesucht worden.

Zudem hatte der Angeklagte den Laptop der Zeugin nicht entwendet, aber vor Ort sich eingeloggt, offenbar um an persönliche Daten zu kommen. Ein Einbrecher, welcher es auf Wertgegenstände abgesehen hatte, hätte diesen mitgehen lassen. Auffällig war ein Auslegen von Versicherungsunterlagen der Zeugin auf dem Schreibtisch des Kinderzimmers. Offenbar wollte der Angeklagte dies als eine Art Machtdemonstration verstanden wissen.

Schließlich gab es auch hier DNA-Spuren, und zwar am Sparschwein. Dies wäre an sich nichts Ungewöhnliches, da der Angeklagte auch in der Wohnung gelebt hatte. Er hatte jedoch geleugnet, dieses in der Hand gehabt zu haben.

Alles sprach somit gegen den Angeklagten. Ob das Berufungsgericht das auch so sehen wird, wird die Verhandlung dort zeigen. Denn der Angeklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen Rechtsmittel eingelegt.
Autor: nnz

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