Gefahr der Selbstbedienung?
Mittwoch, 25. Januar 2012, 07:53 Uhr
Das Nordhäuser Südharz-Krankenhaus stand in den vergangenen Tagen im Fokus der kommunalen Politik. Hintergrund waren Veröffentlichungen der nnz und ein anonymer Brief. Die Diskussion ist damit noch nicht beendet, meint zumindest die nnz-Redaktion...
In der vergangenen Woche trafen sich Aufsichtsrat sowie die Mitglieder des Hauptausschusses des Stadtrates und derer "Kollegen" vom Kreisausschuss. Sie bekamen Zahlen zu hören und sehen, die aufzeigen sollten, wie wirtschaftlich gesund oder krank das Haus ist. Konkrete Zahlen sind aus der doch sehr vertraulichen Sitzung nicht nach außen gedrungen, nur soviel: Das Ergebnis aus dem operativen Geschäft und das Jahresergebnis 2011 sollen die Zahlen des vorangegangenen Jahres übersteigen. Zum Vergleich: Das Ergebnis 2010 belief sich auf 3,5 Millionen Euro. Diese Summe verblieb im Krankenhaus und wurde zur Anschaffung moderner Medizintechnik verwendet.
Das alles, und vor allem die Bereitschaft der nichtärztlichen Mitarbeiter, auf rund 15 Prozent des tariflichen Lohnes zu verzichten, haben dazu beigetragen, dass das Südharz-Krankenhaus wirtschaftlich so gut dastehe. Im Klartext: Würden die nichtärztlichen Mitarbeiter nach Tarif bezahlt, dann wäre der operative Gewinn aufgefressen. Das Krankenhaus würde vermutlich rote Zahlen schreiben.
Nun soll in der gemeinsamen Ausschussrunde am vergangenen Mittwoch gerade auch zur Unterbezahlung der Mitarbeiter Kritik laut geworden sein. Auf der einen Seite könne nicht Geld auf die hohe Rücklagen-Kante gelegt werden, auf der anderen Seite würden Mitarbeiter unterbezahlt, wo hingegen bei den Ärzten ordentlich draufgesattelt wurde. Hier sind jetzt die beiden Seiten im Krankenhaus gefragt: Die Geschäftsführung und die Arbeitgebervertretung müssen verhandeln.
Das wäre alles völlig normal, wäre da nicht der Entwurf für den neuen Gesellschaftervertrag. Der ist im Netz frei verfügbar und so kann der Interessierte da zwar lesen, dass es immer noch eine optimaler Versorgung der Menschen in und um Nordhausen herum geben soll, dass aber das Krankenhaus auch für die beiden großen Verwaltungen arbeiten soll.
Im Paragraph 3 ist vermerkt, dass die Gesellschafter keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten sollen, doch im letzten Satz des vierten Abschnitts steht: "Zuwendungen im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung sind zulässig". Und diese Abgabenordnung haben wir Ihnen als Download zur Verfügung gestellt. So kann jeder Neugierige oder Interessierte seine eigenen Schlüsse ziehen.
Für manchen wird sich eine einfache Rechnung aufmachen. Die Gesellschafter (Landkreis und Stadt Nordhausen), also im Kern die beiden Verwaltungen, können sich an dem laben, was im Krankenhaus "verdient" wird. Sicher gibt es Verwendungen für das Geld in einem kommunalen Haushalt, selbst wenn es zweckgebunden sein wird, doch es ist zu befürchten, dass - wenn der Damm einmal gebrochen - eine Selbstbedienungsmentalität einsetzen könnte. Noch einmal Klartext: Die nichtärztlichen Mitarbeiter des Krankenhauses (fast 1.800) verzichten weiterhin auf 15 Prozent des ihnen tariflich zustehenden Gehalts, damit Löcher in den kommunalen Kassen geschlossen werden können. Damit zum Beispiel auch künftig der neue Landrat/Landrätin und der neue Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin nach den höchstmöglichen Besoldungsstufen entlohnt werden können, so wie das die Gremien jüngst beschlossen hatten. Ach ja - die Fraktionsgelder können dann auch weiter bezahlt werden.
Diese Logik muss erst einmal dem Otto-Normal-Verbraucher klar gemacht werden. In diesem scheinbar so komplizierten "Fall" gibt es eine einfache Lösung: Kreistag und Stadtrat beschließen den neuen Gesellschaftervertrag ohne den letzten Satz im vierten Abschnitt des Paragraphen 3.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzIn der vergangenen Woche trafen sich Aufsichtsrat sowie die Mitglieder des Hauptausschusses des Stadtrates und derer "Kollegen" vom Kreisausschuss. Sie bekamen Zahlen zu hören und sehen, die aufzeigen sollten, wie wirtschaftlich gesund oder krank das Haus ist. Konkrete Zahlen sind aus der doch sehr vertraulichen Sitzung nicht nach außen gedrungen, nur soviel: Das Ergebnis aus dem operativen Geschäft und das Jahresergebnis 2011 sollen die Zahlen des vorangegangenen Jahres übersteigen. Zum Vergleich: Das Ergebnis 2010 belief sich auf 3,5 Millionen Euro. Diese Summe verblieb im Krankenhaus und wurde zur Anschaffung moderner Medizintechnik verwendet.
Das alles, und vor allem die Bereitschaft der nichtärztlichen Mitarbeiter, auf rund 15 Prozent des tariflichen Lohnes zu verzichten, haben dazu beigetragen, dass das Südharz-Krankenhaus wirtschaftlich so gut dastehe. Im Klartext: Würden die nichtärztlichen Mitarbeiter nach Tarif bezahlt, dann wäre der operative Gewinn aufgefressen. Das Krankenhaus würde vermutlich rote Zahlen schreiben.
Nun soll in der gemeinsamen Ausschussrunde am vergangenen Mittwoch gerade auch zur Unterbezahlung der Mitarbeiter Kritik laut geworden sein. Auf der einen Seite könne nicht Geld auf die hohe Rücklagen-Kante gelegt werden, auf der anderen Seite würden Mitarbeiter unterbezahlt, wo hingegen bei den Ärzten ordentlich draufgesattelt wurde. Hier sind jetzt die beiden Seiten im Krankenhaus gefragt: Die Geschäftsführung und die Arbeitgebervertretung müssen verhandeln.
Das wäre alles völlig normal, wäre da nicht der Entwurf für den neuen Gesellschaftervertrag. Der ist im Netz frei verfügbar und so kann der Interessierte da zwar lesen, dass es immer noch eine optimaler Versorgung der Menschen in und um Nordhausen herum geben soll, dass aber das Krankenhaus auch für die beiden großen Verwaltungen arbeiten soll.
Im Paragraph 3 ist vermerkt, dass die Gesellschafter keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten sollen, doch im letzten Satz des vierten Abschnitts steht: "Zuwendungen im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung sind zulässig". Und diese Abgabenordnung haben wir Ihnen als Download zur Verfügung gestellt. So kann jeder Neugierige oder Interessierte seine eigenen Schlüsse ziehen.
Für manchen wird sich eine einfache Rechnung aufmachen. Die Gesellschafter (Landkreis und Stadt Nordhausen), also im Kern die beiden Verwaltungen, können sich an dem laben, was im Krankenhaus "verdient" wird. Sicher gibt es Verwendungen für das Geld in einem kommunalen Haushalt, selbst wenn es zweckgebunden sein wird, doch es ist zu befürchten, dass - wenn der Damm einmal gebrochen - eine Selbstbedienungsmentalität einsetzen könnte. Noch einmal Klartext: Die nichtärztlichen Mitarbeiter des Krankenhauses (fast 1.800) verzichten weiterhin auf 15 Prozent des ihnen tariflich zustehenden Gehalts, damit Löcher in den kommunalen Kassen geschlossen werden können. Damit zum Beispiel auch künftig der neue Landrat/Landrätin und der neue Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin nach den höchstmöglichen Besoldungsstufen entlohnt werden können, so wie das die Gremien jüngst beschlossen hatten. Ach ja - die Fraktionsgelder können dann auch weiter bezahlt werden.
Diese Logik muss erst einmal dem Otto-Normal-Verbraucher klar gemacht werden. In diesem scheinbar so komplizierten "Fall" gibt es eine einfache Lösung: Kreistag und Stadtrat beschließen den neuen Gesellschaftervertrag ohne den letzten Satz im vierten Abschnitt des Paragraphen 3.
Peter-Stefan Greiner
Downloads:
- Die Abgabenordnung (492 kByte)
