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nnz/kn-Forum: Ist (fast) alles bayrisch?

Dienstag, 24. Januar 2012, 06:45 Uhr
In unseren Wochenend-Tipps hatten wir auch über die Geschichte des deutschen Reinheitsgebots bei Bier berichtet. Das aber kann so nicht richtig sein, meint ein Leser der nnz...


Bayern ist u.a. auch der Inbegriff des "Reinheitsgebots des Bieres". Wie bei vielen anderen Dingen, glauben die Bayern, die Vorherrschaft zu haben. Nun hat anno 1998 ein eifriger Archivar in Weißensee (Landkreis Sömmerda) ein Dokument aus dem Jahre 1443, also 82 Jahre vor dem immer noch gefeierten "Deutschen Reinheitsgebot", gefunden, dass die bayrische These widerlegt und an den Grundfesten des "Deutschen Reinheitsgebots" rüttelt. Zumindest am Zeitpunkt und Ort der ersten Veröffentlichung.

Das älteste Reinheitsgebot des Bieres

In der "Statuta thaberna", einer 30 Artikel umfassenden Gaststättenverordnung, heißt es im Paragraph 12: "Es soll auch nicht in das Bier weder Harz noch keinerlei andere Ungefercke. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser. Das verbietet man bei 2 Mark Strafe und derjenige muß die Stadt für 4 Wochen räumen." So wurden also Panscher aus der Stadt gewiesen und damit Stadt und Bier rein gehalten.

Mir ist zurzeit nicht bekannt, wie dieser "Bierstreit" ausgegangen ist. Im bundesdeutschen Blätterwald machte man sich seinerzeit lustig darüber, aber inzwischen ist Ruhe im "Walde". Vermutlich hat das reiche Bayern die Thüringer Entdeckung mit Missachtung gestraft und bleibt sich selbst treu. Trotzdem - darauf ein Bier - zum Wohl.
Harald Dressler, Erfurt
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Autor: nnz

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