Kritik an Richterschelte
Mittwoch, 18. Januar 2012, 13:32 Uhr
Egon Primas liefert nicht nur Zündstoff für die Bewerber um den Landratsamtsposten, jetzt bringt er mit seiner Richterschelte auch die Bürgermeister des Landkreises "in Rage"...
Die Aussage des Landtagsabgeordneten Herrn Primas in der jüngsten Kreisausschusssitzung (siehe nnz-Archiv), wie ein Thüringer Gericht zu einem solchen Urteil kommt und dass der Richter vermutlich am Geschmack des Rotweines, den er am Abend zuvor getrunken habe, entschieden hat, ist für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen nicht nachvollziehbar und lässt sämtliches Demokratieverständnis vermissen und grenzt an eine Beleidigung des deutschen Richterstandes.
In der demokratischen Bundesrepublik Deutschland, der auch die neuen Bundesländer seit mehr als 20 Jahren angehören, gib es wie es im Artikel 20 Grundgesetz verankert ist eine horizontale (Legislative, Exekutive, Judikative) und vertikale (Bund, Länder, Kommunen)
Gewaltenteilung.
Dies heißt kurz zusammengefasst, dass in einem Rechtsstaat die Judikative (Gerichtsbarkeit) die Normen der Legislativen (Gesetzgebung) und die Ausführungen der Exekutiven (Verwaltung) überprüft. Nichts anders ist vorliegend im Rahmen der Klage der Stadt Bleicherode gegen den Bescheid des Landkreises Nordhausen zur Festsetzung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2007 erfolgt.
Drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richter haben sich mit der Materie ausführlich befasst und sind schlussendlich zu der Entscheidung gekommen, dass der Kreis- und Schulumlagebescheid der Stadt Bleicherode vom 12.01.2007 aufgehoben wird. Das sich das Gericht umfassend mit der Materie befasst hat wird unter anderem in der Urteilsbegründung mehr als deutlich.
Hier wurden unter anderem auch Entscheidungen des
Thüringer Verfassungsgerichtshofes detailliert in die Urteilsbegründung (immerhin 10 Seiten) aufgenommen. Das Urteil sollte nicht mit solchen Aussagen diskreditiert werden sondern uns im Landkreis Nordhausen vielmehr dazu führen, die Belange der Städte und Gemeinden im Landkreis ernster zu nehmen als bisher und der Prüfung der erdrosselnden Wirkung nach § 28 Absatz 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, wie vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen auch vor dem Urteil bereits immer vehement eingefordert, einen höheren Stellwert einzuräumen.
Die Städte und Gemeinden bilden als unterste Ebene den Landkreis Nordhausen und man kann sprichwörtlich eine Kuh nur so lange melken, wie sie Milch gibt. Kommt erst Blut, dann sind nicht nur die Städte und Gemeinden des Landkreises Nordhausen am Ende, sondern auch der Landkreis selbst hat damit seine Daseinsberichtigung verloren. Im Namen des Kreisverbandes Nordhausen
Matthias Ehrhold (Kreisverbandsvorsitzender)
Autor: nnzDie Aussage des Landtagsabgeordneten Herrn Primas in der jüngsten Kreisausschusssitzung (siehe nnz-Archiv), wie ein Thüringer Gericht zu einem solchen Urteil kommt und dass der Richter vermutlich am Geschmack des Rotweines, den er am Abend zuvor getrunken habe, entschieden hat, ist für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen nicht nachvollziehbar und lässt sämtliches Demokratieverständnis vermissen und grenzt an eine Beleidigung des deutschen Richterstandes.
In der demokratischen Bundesrepublik Deutschland, der auch die neuen Bundesländer seit mehr als 20 Jahren angehören, gib es wie es im Artikel 20 Grundgesetz verankert ist eine horizontale (Legislative, Exekutive, Judikative) und vertikale (Bund, Länder, Kommunen)
Gewaltenteilung.
Dies heißt kurz zusammengefasst, dass in einem Rechtsstaat die Judikative (Gerichtsbarkeit) die Normen der Legislativen (Gesetzgebung) und die Ausführungen der Exekutiven (Verwaltung) überprüft. Nichts anders ist vorliegend im Rahmen der Klage der Stadt Bleicherode gegen den Bescheid des Landkreises Nordhausen zur Festsetzung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2007 erfolgt.
Drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richter haben sich mit der Materie ausführlich befasst und sind schlussendlich zu der Entscheidung gekommen, dass der Kreis- und Schulumlagebescheid der Stadt Bleicherode vom 12.01.2007 aufgehoben wird. Das sich das Gericht umfassend mit der Materie befasst hat wird unter anderem in der Urteilsbegründung mehr als deutlich.
Hier wurden unter anderem auch Entscheidungen des
Thüringer Verfassungsgerichtshofes detailliert in die Urteilsbegründung (immerhin 10 Seiten) aufgenommen. Das Urteil sollte nicht mit solchen Aussagen diskreditiert werden sondern uns im Landkreis Nordhausen vielmehr dazu führen, die Belange der Städte und Gemeinden im Landkreis ernster zu nehmen als bisher und der Prüfung der erdrosselnden Wirkung nach § 28 Absatz 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, wie vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen auch vor dem Urteil bereits immer vehement eingefordert, einen höheren Stellwert einzuräumen.
Die Städte und Gemeinden bilden als unterste Ebene den Landkreis Nordhausen und man kann sprichwörtlich eine Kuh nur so lange melken, wie sie Milch gibt. Kommt erst Blut, dann sind nicht nur die Städte und Gemeinden des Landkreises Nordhausen am Ende, sondern auch der Landkreis selbst hat damit seine Daseinsberichtigung verloren. Im Namen des Kreisverbandes Nordhausen
Matthias Ehrhold (Kreisverbandsvorsitzender)
Downloads:
- Die Urteilsbegründung (968 kByte)
