Richter Kropp: Tritte gegen den Kopf
Montag, 16. Januar 2012, 09:48 Uhr
Sie sind so gefährlich, werden aber von unserer Jugend als Mittel der körperlichen Auseinandersetzung geliebt: Tritte gegen den Kopf. Dass dabei mitunter Menschen sterben können oder schwerstverletzt liegen bleiben, wird munter verdrängt...
So in Ebeleben am 26. Dezember des Jahres 2008. Gegen 3 Uhr waren vier Zeugen in der damaligen Weihnachtszeit auf dem Heimweg von einer Veranstaltung. Zwei blieben zurück, weil sie von einem Automaten noch Zigaretten ziehen wollten. Zwei 17 und 18 Jahre alte Angeklagte griffen die beiden hinterrücks an, schlugen sie zu Boden und traten auf diese ein. Mit einem beschuhten Fuß wurden zudem zweimal gezielt gegen den Kopf getreten.
Die voraus laufenden Zeugen hatten nunmehr den Angriff mitbekommen und machten kehrt, um ihren Freunden zu helfen. Auch diese wurden von den Tätern angegriffen und mit einem Tritt ins Gesicht Schach Matt gesetzt. Schwellungen am Ohr und Auge waren die Folgen bei den Zeugen, langfristige Körperschäden sind zum Glück nicht eingetreten.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nunmehr Anklage erhoben, eine Verhandlung am Amtsgericht Sondershausen folgt.
Vor Jugendrichter Gerald Fierenz gaben die Angeklagten vor, an den Vorfall keine Erinnerung zu haben. Dies muss den Opfern wie Hohn vorgekommen sein. Denn die Geschädigten konnten noch genau und ohne Belastungseifer den Tathergang schildern.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden beide Angeklagte zu jeweils zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Hierbei hat auch eine Rolle gespielt, dass die Angeklagten vorbestraft sind. Gegen das Urteil ist inzwischen Berufung eingelegt worden.
Offensichtlich haben die Täter die Gefährlichkeit ihres Handelns immer noch nicht eingesehen. Oder sie bagatellisieren weiterhin ihre Tat: Jugend liebt eben diese sehr gefährliche Form der körperlichen Auseinandersetzung.
Autor: nnzSo in Ebeleben am 26. Dezember des Jahres 2008. Gegen 3 Uhr waren vier Zeugen in der damaligen Weihnachtszeit auf dem Heimweg von einer Veranstaltung. Zwei blieben zurück, weil sie von einem Automaten noch Zigaretten ziehen wollten. Zwei 17 und 18 Jahre alte Angeklagte griffen die beiden hinterrücks an, schlugen sie zu Boden und traten auf diese ein. Mit einem beschuhten Fuß wurden zudem zweimal gezielt gegen den Kopf getreten.
Die voraus laufenden Zeugen hatten nunmehr den Angriff mitbekommen und machten kehrt, um ihren Freunden zu helfen. Auch diese wurden von den Tätern angegriffen und mit einem Tritt ins Gesicht Schach Matt gesetzt. Schwellungen am Ohr und Auge waren die Folgen bei den Zeugen, langfristige Körperschäden sind zum Glück nicht eingetreten.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nunmehr Anklage erhoben, eine Verhandlung am Amtsgericht Sondershausen folgt.
Vor Jugendrichter Gerald Fierenz gaben die Angeklagten vor, an den Vorfall keine Erinnerung zu haben. Dies muss den Opfern wie Hohn vorgekommen sein. Denn die Geschädigten konnten noch genau und ohne Belastungseifer den Tathergang schildern.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden beide Angeklagte zu jeweils zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Hierbei hat auch eine Rolle gespielt, dass die Angeklagten vorbestraft sind. Gegen das Urteil ist inzwischen Berufung eingelegt worden.
Offensichtlich haben die Täter die Gefährlichkeit ihres Handelns immer noch nicht eingesehen. Oder sie bagatellisieren weiterhin ihre Tat: Jugend liebt eben diese sehr gefährliche Form der körperlichen Auseinandersetzung.
