Mit Gewalt geöffnet
Mittwoch, 04. Januar 2012, 15:48 Uhr
In Nordhausen-Ost zu Wochenbeginn eine Wohnung gewaltsam geöffnet. Dort soll ein Hund lange Zeit gebellt haben. Eine junge Frau berichtete heute der nnz von Willkür des Ordnungsamtes...
In Nordhausen-Ost zu Wochenbeginn eine Wohnung gewaltsam geöffnet. Dort soll ein Hund lange Zeit gebellt haben. Eine junge Frau berichtete heute der nnz von Willkür des Ordnungsamtes...
Am Vormittag rief eine junge Frau in der nnz-Redaktion an und berichtete, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes gewaltsam ihre Wohnung geöffnet und ihren Hund mitgenommen hätten. Die Ordnungshüter hätten einen karierten Zettel hinterlassen, auf dem notiert war, dass der Hund ins Nordhäuser Tierheim gebracht wurde. Das kann doch nicht sein, sagte Anja S. (Name geändert), wir müssen nicht auch noch die Tierheimkosten bezahlen. Ich will meinen Hund zurück. Von der Nordhäuser Stadtverwaltung wollten wir Aufklärung und erhielten folgendes Statement.
Am Montag, dem 2. Januar 2012, erhielt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde eine fernmündliche Mitteilung von besorgten Anwohnern über eine mögliche hilflose Person im Zusammenhang mit einem seit Stunden bellenden Hund im Wohngebiet Nordhausen-Ost. Nach Prüfung des Sachverhaltes vor Ort durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde nahmen die Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Nordhausen eine Notöffnung der Wohnung vor. Glücklicherweise fanden die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde keine hilflose Person vor.
Bei dem in der Wohnung befindlichen Hund handelte es sich um einen Staffordshire-Bullterrier-Labrador-Mischling. Dieser gilt nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlicher Hund und dessen Haltung bedarf der behördlichen Erlaubnis. Eine derartige Erlaubnis liegt nicht vor. Deshalb wurde der Hund sichergestellt und ins Nordhäuser Tierheim gebracht. Den Hund allein in der Wohnung zu belassen schien den Mitarbeitern auch aufgrund des andauernden Bellens nicht gerechtfertigt.
Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes bleibt der Hund solange in Verwahrung, bis der Halter die notwendigen Erlaubnisvoraussetzungen beigebracht hat. Der Wohnungsinhaber wurde mit einem Schreiben informiert, das in der Wohnung hinterlegt wurde. Die Ordnungsbehörde ist sich der Umstände bewusst, die mit dem Handeln verbunden waren. Die Vorgehensweise war allerdings alternativlos.
Autor: nnzIn Nordhausen-Ost zu Wochenbeginn eine Wohnung gewaltsam geöffnet. Dort soll ein Hund lange Zeit gebellt haben. Eine junge Frau berichtete heute der nnz von Willkür des Ordnungsamtes...
Am Vormittag rief eine junge Frau in der nnz-Redaktion an und berichtete, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes gewaltsam ihre Wohnung geöffnet und ihren Hund mitgenommen hätten. Die Ordnungshüter hätten einen karierten Zettel hinterlassen, auf dem notiert war, dass der Hund ins Nordhäuser Tierheim gebracht wurde. Das kann doch nicht sein, sagte Anja S. (Name geändert), wir müssen nicht auch noch die Tierheimkosten bezahlen. Ich will meinen Hund zurück. Von der Nordhäuser Stadtverwaltung wollten wir Aufklärung und erhielten folgendes Statement.
Am Montag, dem 2. Januar 2012, erhielt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde eine fernmündliche Mitteilung von besorgten Anwohnern über eine mögliche hilflose Person im Zusammenhang mit einem seit Stunden bellenden Hund im Wohngebiet Nordhausen-Ost. Nach Prüfung des Sachverhaltes vor Ort durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde nahmen die Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Nordhausen eine Notöffnung der Wohnung vor. Glücklicherweise fanden die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde keine hilflose Person vor.
Bei dem in der Wohnung befindlichen Hund handelte es sich um einen Staffordshire-Bullterrier-Labrador-Mischling. Dieser gilt nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlicher Hund und dessen Haltung bedarf der behördlichen Erlaubnis. Eine derartige Erlaubnis liegt nicht vor. Deshalb wurde der Hund sichergestellt und ins Nordhäuser Tierheim gebracht. Den Hund allein in der Wohnung zu belassen schien den Mitarbeitern auch aufgrund des andauernden Bellens nicht gerechtfertigt.
Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes bleibt der Hund solange in Verwahrung, bis der Halter die notwendigen Erlaubnisvoraussetzungen beigebracht hat. Der Wohnungsinhaber wurde mit einem Schreiben informiert, das in der Wohnung hinterlegt wurde. Die Ordnungsbehörde ist sich der Umstände bewusst, die mit dem Handeln verbunden waren. Die Vorgehensweise war allerdings alternativlos.
