Polizisten haben es nicht immer leicht
Dienstag, 27. Dezember 2011, 09:16 Uhr
Die Arbeit als Polizist wird in den letzten Jahren immer schwieriger. Da werden Beamte bei Fußballspielen von pöbelnden Fans angegriffen oder haben es mit alkoholisierten Menschen zu tun, die auf Körperpflege wenig Wert legen. Auf Verständnis bei Dritten stoßen sie dabei in den seltensten Fällen. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt die Schwierigkeiten dieses Berufs...
Am 28. Mai des Jahres 2010 kamen zwei 24- und 20jährige Angeklagte überein, in eine Gaststätte in Sondershausen einzubrechen. Zu diesem Zweck schlugen sie mit einem vor Ort befindlichen Fahrradständer die Scheibe der Eingangstür ein. Anschließend stieg einer der beiden in das Innere des Gebäudes und reichte dem anderen einen mit alkoholischen Getränken gefüllten Rucksack heraus sowie eine Kiste Bier. Des Weiteren entwendeten sie Hartgeld aus der Kasse des Betriebes in unbekannter Höhe.
Dadurch wurde ein Sachschaden am Gebäude in Höhe von etwa 400 Euro verursacht. Beide Angeklagte standen zur Tatzeit mit 2,08 Promille bzw. 1,44 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss, Cannabis war bei einem der Täter auch noch im Spiel. Nachdem die Polizei beide Täter in Tatortnähe gestellt hatte, wurden diese mit einer Reihe von Beleidigungen wie Dreckschweine, Scheiß Bullen, schwule Sau, Hurensohn, Drecksbullen, Affe, Wichser und dem Spruch Du kannst mir mal die Eier lecken! belegt.
Am 24. Oktober vorigen Jahres kam es in der Frankenhäuser Straße in Sondershausen gegen 2.45 Uhr zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen. Als Polizeibeamte gegenüber dem 20jährigen Täter aus dem Einbruch in die Gaststätte einen Platzverweis aussprachen, kam dieser der Aufforderung nicht nach. Bei der Durchsetzung des Platzverweises sollte er nun in Gewahrsam genommen werden. Hierbei versuchte er, einen Beamten mit der Faust in das Gesicht zu schlagen und nach ihm zu treten, Er war mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,01 Promille reichlich angetrunken.
Das Amtsgericht Sondershausen hat nunmehr diese gewaltbereiten Täter zu einer zehnmonatige Freiheitsstrafe bzw. einer Geldauflage von 1.000 Euro nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Urteil und damit eine spürbare Strafe sind rechtskräftig geworden.
Für den beteiligten Polizeibeamten waren es einmal mehr schwierige Einsätze, die ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl erfordern und nicht selten unter die Haut gingen.
Autor: nnzAm 28. Mai des Jahres 2010 kamen zwei 24- und 20jährige Angeklagte überein, in eine Gaststätte in Sondershausen einzubrechen. Zu diesem Zweck schlugen sie mit einem vor Ort befindlichen Fahrradständer die Scheibe der Eingangstür ein. Anschließend stieg einer der beiden in das Innere des Gebäudes und reichte dem anderen einen mit alkoholischen Getränken gefüllten Rucksack heraus sowie eine Kiste Bier. Des Weiteren entwendeten sie Hartgeld aus der Kasse des Betriebes in unbekannter Höhe.
Dadurch wurde ein Sachschaden am Gebäude in Höhe von etwa 400 Euro verursacht. Beide Angeklagte standen zur Tatzeit mit 2,08 Promille bzw. 1,44 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss, Cannabis war bei einem der Täter auch noch im Spiel. Nachdem die Polizei beide Täter in Tatortnähe gestellt hatte, wurden diese mit einer Reihe von Beleidigungen wie Dreckschweine, Scheiß Bullen, schwule Sau, Hurensohn, Drecksbullen, Affe, Wichser und dem Spruch Du kannst mir mal die Eier lecken! belegt.
Am 24. Oktober vorigen Jahres kam es in der Frankenhäuser Straße in Sondershausen gegen 2.45 Uhr zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen. Als Polizeibeamte gegenüber dem 20jährigen Täter aus dem Einbruch in die Gaststätte einen Platzverweis aussprachen, kam dieser der Aufforderung nicht nach. Bei der Durchsetzung des Platzverweises sollte er nun in Gewahrsam genommen werden. Hierbei versuchte er, einen Beamten mit der Faust in das Gesicht zu schlagen und nach ihm zu treten, Er war mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,01 Promille reichlich angetrunken.
Das Amtsgericht Sondershausen hat nunmehr diese gewaltbereiten Täter zu einer zehnmonatige Freiheitsstrafe bzw. einer Geldauflage von 1.000 Euro nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Urteil und damit eine spürbare Strafe sind rechtskräftig geworden.
Für den beteiligten Polizeibeamten waren es einmal mehr schwierige Einsätze, die ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl erfordern und nicht selten unter die Haut gingen.
