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nnz-Rückspiegel: 28. 9. 2002

Sonntag, 28. September 2003, 06:58 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn Sie wissen wollen was vor einem Jahr im Landkreis Nordhausen los war, dann ist das kein Problem. Die nnz hat für Sie in ihrem Archiv gestöbert. Heute:
Geburtstag und Geburtstag


Glückwünsche und ein Orden
Wenn zehn Jahre Arbeit hinter einem Verein liegen, dann ist das schon ein Grund für eine Party. Die Kreisverkehrswacht hatte Geburtstag und nnz war unter den Gratulanten.´Die Geburtstagsparty fand am gestrigen Abend im Casino der Polizeidirektion Nordhausen statt. Ein Ort, den das Geburtstagskind nicht zufällig gewählt hatte. Doch dazu mehr.

Zehn Jahre Kreisverkehrswacht in Nordhausen – das ist eine Dekade, die vor allem in der Prophylaxe bestand. Verkehrsunfälle kann man nicht immer verhindern, die Verkehrsteilnehmer jedoch zu erziehen, ihnen durch Hinweise, Training und vielfältige Veranstaltungen Sicherheit im fahrerischen Verhalten zu vermitteln, das alles ist machbar. Das sind aber auch die Ziele der Vereinsarbeit. Olaf Salomon, seit sieben Jahren Vorsitzender in Nordhausen, war zu Recht stolz als er verkündete, dass gerade in den zurückliegenden Jahren die Unfallzahlen in Nordthüringen eine rückläufigen Trend aufweisen. „Darin spiegelt sich – wenn auch nicht messbar – der Erfolg unserer Arbeit wider“, meinte er zur nnz...ausführlich im nnz-Archiv


Zehn Jahre fairer Kaffeegenuss
Bis zum morgigen Sonntag sollen die Schilder zur Bundestagswahl entfernt werden. Wer für die Entfernung verantwortlich ist, steht dabei im Grunde außer Zweifel. Bis auf einige größere Städte. Wahlwerbung verliert seine Bedeutung spätestens am Tage nach der Wahl. Es ist deshalb verständlich, wenn es über die Zeitspanne, in der die aushängenden Plakate und Schilder zu entfernen sind, gesetzliche Auflagen gibt. Spätestens bis zum folgenden Sonntag, sagt das Gesetz. Nun nutzten in einigen Städten Mitglieder des Vereins Transfair e.V. diese Zeitspanne von einer Woche, um – zum Teil mit Zustimmung der jeweiligen Partei - Wahlplakate mit Werbung für ihr Anliegen zu überkleben. Wer also ist nun für deren Entfernung zuständig? Und bis wann...ausführlich im nnz-Archiv
Autor: nnz

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