nnz-online

Gut im Plan mit Haushaltsplan

Montag, 22. September 2003, 18:46 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Spitze der Nordhäuser Kreisverwaltung ist guter Hoffnung hinsichtlich des kommenden Haushaltes. Die Hoffnung lässt sich momentan aber nur auf den Zeitplan applizieren. Der Inhalt ist problematisch.


Der Finanzausschuß des Kreistages sollte eigentlich als erstes Gremium die Eckdaten des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2004 erfahren. Aber weil zuvor die Mitglieder des Kreisausschusses tagten, gab es hier die öffentliche Premiere. Der Entwurf, der laut Zeitplan erst Ende September vorgelegt werden sollte, geht von einer Unterdeckung von aktuell 4,5 Millionen Euro aus. Zur Erinnerung: Es waren vor der Sommerpause schon mal neun Millionen Euro.


In diesen 4,5 Millionen Minus für das kommende Jahr seien jedoch schon die zwei Millionen Euro enthalten, die man als Defizit quasi aus diesem Jahr mitschleppt. Ebenfalls hat die Kämmerei noch mal 1,5 Millionen reingerechnet, um die die allgemeine Rücklage aufgestockt werden soll. Aufgestockt – das ist vorsichtig ausgedrückt. Die momentan besteht die Rücklage aus 0 Euro.

Am Rande der Kreissausschusssitzung wurde weiterhin bekannt, dass das Spitzengespräch zum Kreisumlagestreit zwischen Stadt und Landkreis Nordhausen nicht Ende September, sondern erst am 10. November stattfinden soll. Und daran sollte auch die Spitze des Landesverwaltungsamtes teilnehmen, nicht die mittlere Leitungsebene, so Matthias Jendricke.

Ob die Kreisverwaltung überhaupt die vom Gericht verlangten 2,1 Millionen Euro an die Stadt zurückzahlen will, sei ebenfalls unklar, denn mit einer Neuveröffentlichung der Haushaltssatzungen der Jahre 1994 und 1995 könnten dann ja auch neue Bescheide an die Stadt verschickt werden. Die Stadtverwaltung hingegen hatte der nnz bereits vor Wochen mitgeteilt, dass die 2,1 Millionen über das Nichtzahlen der Kreisumlage „wettgemacht“ werden. Bleibt eigentlich nur die Frage: Wo sind sie, die mehr als zwei Milliönchen?
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de