nnz-online

Abzocke und Einschüchterung

Freitag, 02. Dezember 2011, 09:37 Uhr
Eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen bestätigt auch den Trend in Thüringen: Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. 99 Prozent der rund 4 000 bundesweit erfassten Verbraucherbeschwerden über unseriöse Inkassopraktiken sind berechtigt. Weitere Einzelheiten wie immer mit einem Klick...


Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden. Inkasso braucht Regeln, gesetzliche Informationspflichten, verlässliche Gebührenvorgaben und eine schlagkräftige Aufsicht, fordert auch die Verbraucherzentrale Thüringen.

Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt: In 84 Prozent der Fälle war bereits die Hauptforderung unberechtigt, in 15 Prozent der Fälle blieb auch auf Nachfrage unklar, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Lediglich ein Prozent der erfassten Inkassoforderungen waren eindeutig berechtigt. Meist stehen unberechtigte Inkassoforderungen im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt wurden. Verbraucher fühlten sich bedroht und eingeschüchtert. Viele Betroffene zahlen aus Unkenntnis und Angst selbst unberechtigte Forderungen.

Vielfach sorgen – auch bei berechtigten Forderungen – Phantasiegebühren für eine Kostenexplosion der Gesamtrechnung. So verlangten Inkassounternehmen in rund 50 Prozent der ausgewerteten Fälle nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen. Unterm Strich erhöhte sich dadurch die Summe der Hauptforderungen von rund 490.000 Euro auf Gesamtforderungen in Höhe von rund 750.000 Euro.

Die mit weitem Abstand meisten Beschwerden bezogen sich auf die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Auf sie entfielen 40 Prozent der Verbraucherbeschwerden. 15 Prozent der Beschwerden betrafen nicht registrierte Inkassounternehmen. Insgesamt waren 116 Inkassounternehmen beteiligt.

Inkasso braucht Regeln. Die Verbraucherzentralen fordern:
  • gesetzliche Verankerung von Informationspflichten für Inkassodienstleister,
  • angemessene Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleistungen in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • rechtliche Festschreibung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung (analog zu Österreich),
  • Verhinderung von Phantasiegebühren und –zinsen durch klare Kostenvorgaben,
  • eine schlagkräftige Aufsicht mit lediglich einer zuständigen Aufsichtsbehörde pro Bundesland,
  • ein effektives Sanktionsregime, das von gestaffelten Geldbußen bis hin zum Entzug der Zulassung reicht.
Wenn aus der Mücke ein Elefant wird
Inkassounternehmen können ihre Gebühren nach Gutsherrenart nahezu willkürlich festlegen. Das Prinzip ist einfach: Eine auf den ersten Blick kleine Hauptforderung bläht sich durch Phantasiegebühren, Aufschläge und Zinsen zu einem Vermögen auf. So wachsen Bagatellforderungen zu Beträgen von mehreren hundert oder gar tausend Euro an.

Bedrohung und Einschüchterung
Rund drei Viertel der in der Untersuchung befragten Verbraucher fühlten sich von den Inkassoschreiben bedroht und eingeschüchtert. Gedroht wird mit Hausbesuchen, einem Eintrag bei der Schufa oder Lohn- und Kontopfändung. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH fügte ihrer Zahlungsaufforderung in vielen Fällen einen auf den Verbraucher zugeschnittenen „Entwurf einer Klageschrift“ bei.

Aufsicht und Selbstregulierung versagen
Die Unternehmen können weitgehend unkontrolliert agieren. Die „berufsrechtlichen Richtlinien“ des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) geben weder eine Gebührenordnung noch konkrete Informationspflichten vor.

750 zugelassene Inkassounternehmen
In Deutschland gibt es rund 750 zugelassene Inkassounternehmen. Zwei Drittel davon sind im Dachverband BDIU organisiert. Sie bewegen nach Auskunft des Verbandes jährlich ein Forderungsvolumen von über 24 Milliarden Euro. Nur bei Gerichten registrierte Inkassounternehmen dürfen Schulden eintreiben.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de