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Hartz IV in Gefahr

Freitag, 25. November 2011, 15:35 Uhr
Verschuldete Hartz IV Haushalte könnten zum Jahreswechsel in schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten geraten. Werden gepfändete Konten nicht bis zum Ende diesen Jahres in ein pfändungssicheres Konto (P-Konto) umgewandelt, ist der Pfändungsschutz dahin. Einzelheiten von der Hartz IV Hilfe und der ALG II Beratungsstelle in Nordhausen...


Denn ein Verrechnungsschutz für Guthaben, soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Hartz IV wird nur noch gewährt, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Schuldner müssen zur Einrichtung des P-Kontos selbst aktive werden. Entweder wird ein neues Konto gleich als P-Konto eingerichtet oder das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der Bank gestellt werden. Jede Person darf nur ein P-Konto führen.

Für die Einrichtung des P-Kontos müssen die Schuldner selbst aktiv werden. Entweder wird ein neues Konto gleich als P-Konto eingerichtet oder das bestehende Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Der Hartz IV –Hilfe Beratungs- und Förderverein für Existenzsicherung und Erwerbsfähigkeit ruft dazu auf, sich um die Einrichtung der P-Konten ab sofort zu bemühen. Die Banken benötigen für die Einrichtung der P-Konten die Bescheinigungen über die im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf dem Pfändungsschutzkonto.

Diese Bescheinigungen werden für Hartz IV Empfänger vom jeweiligen Jobcenter ausgefüllt. Das heißt, nötig ist nicht nur der Gang zu den Banken, sondern auch zum Jobcenter. Nach einer telefonischen Umfrage des Hartz IV Hilfe Vereins erheben die Nordhäuser Banken unterschiedliche Gebühren für ein P-Konto. Die Gebühren belaufen sich auf 8,50 Euro bis 20 Euro monatlich. Es lohnt deshalb auch, Preisvergleiche einzuholen und gegebenenfalls auch sein Kreditinstitut rechtzeitig vor dem 31.12.2011 zu wechseln.

Gemeinsam mit der ALG II Beratungsstelle des DGB Kreisvorstand Nordhausen ruft der Hartz IV Hilfe Verein dazu auf, jetzt noch Überprüfungsanträge betreffend der Hartz IV Bescheide zu stellen. Änderungen zugunsten der Hartz IV Empfänger, etwa höhere Leistungsansprüche wie zum Beispiel Betriebskosten oder Heizkostennachforderungen können noch bis Januar 2010 zurückwirken, wenn der Überprüfungsantrag noch im Jahr 2011 gestellt wird.

Auch wenn die Behörde das Recht falsch angewendet hat (zum Beispiel trotz Einkommen den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht vom Einkommen abgesetzt hat oder eine 100 % Sanktion ergangen ist, ohne Hinweis auf die Beantragungsmöglichkeit von Sachleistungen) sind diese Bescheide bis Januar 2010 zu überprüfen und zu korrigieren. Alles nur, wenn der Überprüfungsantrag noch dieses Jahr gestellt wird (§ 44 SGB X). Der erst im nächsten Jahr gestellte Antrag wirkt nicht mehr auf das Jahr 2010 zurück.

Daher sind dringend jetzt offene Dinge mit einen Überprüfungsantrag noch dieses Jahr anzugehen, damit wenigsten die Rückwirkung bis 2010 noch greift. Bis März 2011 hatte ein solcher Überprüfungs- und Korrekturantrag noch eine Rückwirkung von vier Jahren.
Gisela Ingrid Bilawski, Wolfgang Meyer
Autor: nnz

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