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nnz/kn-Tipp: Teure Wärme

Sonntag, 13. November 2011, 10:37 Uhr
Noch viel schneller als die eigentlichen Mieten sind in den vergangenen Jahren die Nebenkosten - die sogenannte zweite Miete - gestiegen. Einen besonders großen Anteil haben dabei die Heizkosten zu verbuchen, und die rasant ansteigenden Preise für Öl, Gas und Strom lassen diesen Posten jährlich weiter wachsen. Um die Kosten in Grenzen zu halten, können Mieter zwei Dinge tun...

Wer Zweifel hat, ob seine Heizkostenabrechnung korrekt ist, kann sich an den Interessenverband Mieterschutz e. V. wenden.

Erstens auf energiebewusstes Wohnen und Heizen achten, und zweitens die jährliche Heizkostenabrechnung einer genauen Prüfung unterziehen.

Abrechnung muss verbrauchsabhängig sein

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Abrechnungsformen: Bei einer Etagenheizung oder Einzelöfen kann der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem von ihm gewählten Versorger abschließen und rechnet dann auch direkt mit diesem ab. Häufiger ist aber der Fall, dass ein Gebäude über Fernwärme oder eine Zentralheizung versorgt wird, die der Vermieter unterhält.

Nach der Heizkostenverordnung (HeizKV) ist er dann verpflichtet, den Verbrauch der einzelnen Mieter für die Heizung über spezielle Ablesegeräte zu erfassen. Die Heizkosten müssen dabei zu mindestens 50 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch ermittelt, der übrige Anteil kann nach der Wohnfläche errechnet werden.

Welche weiteren Kosten dürfen umgelegt werden?

Zusätzlich zum Brennstoffverbrauch darf der Vermieter nach Angaben des Interessenverbands Mieterschutz e. V. folgende Aufwendungen auf die Mieter umlegen: die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten für ihre Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, die Ausgaben für die Abgasmessung und den Betriebsstrom der Anlage sowie die Kosten für die Erfassung des Verbrauchs und die Erstellung der Heizkostenabrechnung. Reparaturkosten können dagegen nicht umgelegt werden.

Da bei dieser komplizierten Abrechnung immer wieder Fehler auftreten, lohnt es sich, sie einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ist man sich unsicher oder hat den Verdacht, dass etwas nicht stimmt, kann man unter www.ivmieterschutz.de weitere Informationen einholen oder sich direkt an den Verband wenden.

Daten & Fakten

Schon mit kleinen Maßnahmen kann man die Heizkosten deutlich senken
  • Räume nicht überheizen. Wer die Raumtemperatur um ein Grad senkt, spart sechs Prozent Energie.
  • Fenster nicht dauerhaft kippen, stattdessen mehrmals täglich kräftig lüften.
  • Heizkörper nicht mit Möbeln zustellen oder Gardinen davorhängen.
  • Hinter den Heizungen Dämmfolien anbringen. Ritzen an Fenstern und Türen mit Isolierband abkleben.
  • Mit programmierbaren Thermostaten kann man Temperatur und Heizzeiten in den einzelnen Räumen individuell regeln. So wird nur nach dem echten Bedarf geheizt.
Autor: djd1

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