Kraftverkehrsunternehmer aufpassen
Montag, 14. November 2011, 06:08 Uhr
Eine Änderung beim Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer wird wirksam. Hier die Einzelheiten, die nnz/kn von der IHK Erfurt erhielt...
Künftig ist doppelt so lange Leitungstätigkeit nachzuweisen.
Für den Nachweis der Sachkunde im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie im Omnibusverkehr entfällt nach dem 3. Dezember 2011 die Möglichkeit der Anerkennung einer fünfjährigen leitenden Tätigkeit in dieser Branche als Alternative zur bestandenen Sachkundeprüfung.
Das teilt der Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Udo Rockmann mit. Nach Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Verordnung (EG Nr. 1071/2009) muss bei nach dem 3. Dezember eingehenden Anträgen eine zehnjährige ununterbrochene leitende Tätigkeit nachgewiesen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK Erfurt, Abt. Verkehr, Frau Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
Autor: khhKünftig ist doppelt so lange Leitungstätigkeit nachzuweisen.
Für den Nachweis der Sachkunde im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie im Omnibusverkehr entfällt nach dem 3. Dezember 2011 die Möglichkeit der Anerkennung einer fünfjährigen leitenden Tätigkeit in dieser Branche als Alternative zur bestandenen Sachkundeprüfung.
Das teilt der Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Udo Rockmann mit. Nach Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Verordnung (EG Nr. 1071/2009) muss bei nach dem 3. Dezember eingehenden Anträgen eine zehnjährige ununterbrochene leitende Tätigkeit nachgewiesen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK Erfurt, Abt. Verkehr, Frau Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
