Illegale Beschäftigung hat im Jahr 2000 zugenommen
Freitag, 23. Februar 2001, 10:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Tendenz steigt an. Die illegale Beschäftigung nimmt immer größere Ausmaße an - auch in Nordthüringen. Insgesamt wurden im Jahr 2000 fast 1.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden, ein Jahr zuvor waren es 681 Fälle. Zusätzlich ergab sich in 30 Fällen der Verdacht einer Straftat, so daß diese Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Als Ergebnis dieser Ermittlungen wurden Verwarngelder und Geldbußen in Höhe von mehr als einer Million Mark ausgesprochen werden (1999: 682.000 Mark).
Immer wieder wurden die Fahnder der Arbeitsämter bei Prüfungen von Arbeitgebern fündig. Die Mitarbeiter des Amtes führten im vergangenen Jahr 975 Prüfungen durch. Über 10.000 Geschäftsunterlagen wurden kontrolliert, fast 1.500 Arbeitnehmer befragt. In 1.071 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. Schwerpunktmäßig wurden illegale Handlungen beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Ausländerbeschäftigung aufgedeckt. Insbesondere wurde die Gewährung des Mindestlohnes durch in- und ausländische Arbeitgeber sowie die Anmeldepflicht für ausländische Arbeitgeber, die in Deutschland Bauleistungen erbringen wollen, kontrolliert. Als Ergebnis dieser Kontrollen wurden 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Geldbußen in Höhe von 225.000 Mark ausgesprochen. Bei der Nichtgewährung des vorgeschriebenen Mindestlohnes wurden 74 Verfahren in Gang gebracht, "nur" 19 waren es im Jahr 1999.
Weiter zunehmend war die Zahl der festgestellten Rechtsverletzungen, die zu einem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen führten. Wegen Leistungsmißbrauch hatte sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren von 374 auf 507 erhöht. Wegen Strafverdachtes wurden 18 Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Autor: nnzImmer wieder wurden die Fahnder der Arbeitsämter bei Prüfungen von Arbeitgebern fündig. Die Mitarbeiter des Amtes führten im vergangenen Jahr 975 Prüfungen durch. Über 10.000 Geschäftsunterlagen wurden kontrolliert, fast 1.500 Arbeitnehmer befragt. In 1.071 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. Schwerpunktmäßig wurden illegale Handlungen beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Ausländerbeschäftigung aufgedeckt. Insbesondere wurde die Gewährung des Mindestlohnes durch in- und ausländische Arbeitgeber sowie die Anmeldepflicht für ausländische Arbeitgeber, die in Deutschland Bauleistungen erbringen wollen, kontrolliert. Als Ergebnis dieser Kontrollen wurden 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Geldbußen in Höhe von 225.000 Mark ausgesprochen. Bei der Nichtgewährung des vorgeschriebenen Mindestlohnes wurden 74 Verfahren in Gang gebracht, "nur" 19 waren es im Jahr 1999.
Weiter zunehmend war die Zahl der festgestellten Rechtsverletzungen, die zu einem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen führten. Wegen Leistungsmißbrauch hatte sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren von 374 auf 507 erhöht. Wegen Strafverdachtes wurden 18 Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
