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Richter Kropp: Fünfzig Tage Ehe

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 08:51 Uhr
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“ So lautet ein bekanntes Zitat aus der „Glocke“ von Friedrich Schiller. Vielen ist dies bekannt, auch als allgemeines Lebensmotto, jedoch halten sich nur wenige daran. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen ist dafür ein beredtes Beispiel...


Dirk und Monika B. (Namen geändert) aus dem Kyffhäuserkreis waren vier Jahre miteinander liiert. Man war früh zusammengezogen, hatte große gemeinsame Pläne und Ziele. Im September 2009 dann folgte die romantische Eheschließung. Fünfzig Tage später dann die Trennung. Dirk ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, beide hatten sich nichts mehr zu sagen.

Nun ist das deutsche Scheidungsrecht eine eher gemächliche Angelegenheit. Der Gesetzgeber verlangt auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein Trennungsjahr. In diesem soll den Eheleuten Gelegenheit gegeben werden, sich erneut zu prüfen und gegebenenfalls wieder zusammenzukommen. Auch dieses Trennungsjahr änderte an der Scheidungsabsicht von Dirk und Monika nichts. Im September 2010 wurde vor dem Amtsgericht Sondershausen dann die Scheidung eingereicht.

Wenige Monate später konnte der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp den Scheidungsbeschluss verkünden. Das Verfahren hatte so lange gedauert, weil die Rententräger beider Parteien Monate benötigten, um die Auskünfte über den Versorgungsausgleich einzureichen. Über die Rentenanwartschaften hat der Familienrichter bei einer Scheidung mitzuentscheiden.

Dirk und Monika hatten sich bei Familienrichter Kropp nichts mehr zu sagen. Trotz vier Jahren gemeinsamen Lebens und Planens und zweier gemeinsamer Kinder hatten fünfzig Tage gesetzlicher Ehe zur Trennung der Eheleute geführt. Woran es lag, konnten sie dem Richter nicht erklären. Man habe sich einfach in der kurzen Zeit auseinandergelebt und wolle nunmehr einen Schlussstrich ziehen.

Der Scheidungsbeschluss ist jetzt rechtskräftig geworden. Für das Amtsgericht Sondershausen war dieses Verfahren eines der kürzesten Scheidungsverfahren. Die vor Gericht erörterten Zeiten des Zusammenlebens betragen ansonsten mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte.

Es bleibt das Fazit des amerikanischen Kultregisseurs Woody Allen: „Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit mit Problemen fertig zu werden, die man allein nie hätte!“
Autor: nnz

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