nnz/kn-Tipp: Einheitliche Nutzungsdauer
Sonntag, 23. Oktober 2011, 10:58 Uhr
Die Bedeutung der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien nimmt stetig zu und wird durch den beschlossenen Atomausstieg noch weiter beschleunigt. Durch den Fortschritt der Technik und die staatliche Förderung aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden aus den anfänglich einzeln erbauten Windrädern in den letzten Jahren große Windparks, die in einem technischen Verbund betrieben werden...
Dabei war allerdings das wichtigste bilanzielle Gestaltungsinstrument für Windkraftanlagen - nämlich die Abschreibung - bis zum nunmehr veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.04.2011 (Az. IV R 46/09) ein ewiger Streitpunkt zwischen Betreibern der Windenergieanlagen und der Finanzverwaltung.
"Bisher wurden Nutzungszeiträume von bis zu 25 Jahren angesetzt. Nun werden die Kosten auf weniger Jahre verteilt. Damit hat dieses Urteil höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren zur Folge, dies entspricht einer niedrigeren Steuerlast für den Windpark. Das könnte sich im Einzelfall positiv auf die Ausschüttungen für die Anleger auswirken" erläutert Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, eines Anbieters ökologischer Geldanlagen.
Autor: nnzDabei war allerdings das wichtigste bilanzielle Gestaltungsinstrument für Windkraftanlagen - nämlich die Abschreibung - bis zum nunmehr veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.04.2011 (Az. IV R 46/09) ein ewiger Streitpunkt zwischen Betreibern der Windenergieanlagen und der Finanzverwaltung.
Einheitlich 16 Jahre
In seiner Entscheidung kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass es sich bei einem Windpark als solchen zwar nicht um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt, sondern dass alle Teile unterschiedliche Nutzungsdauern hätten. Da sie aber in einem abgestimmten technischen Verbund betrieben werden, sei die Nutzungsdauer, so der BFH, einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen und beträgt einheitlich 16 Jahre."Bisher wurden Nutzungszeiträume von bis zu 25 Jahren angesetzt. Nun werden die Kosten auf weniger Jahre verteilt. Damit hat dieses Urteil höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren zur Folge, dies entspricht einer niedrigeren Steuerlast für den Windpark. Das könnte sich im Einzelfall positiv auf die Ausschüttungen für die Anleger auswirken" erläutert Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, eines Anbieters ökologischer Geldanlagen.
