nnz-online

Mehr Sicherheit - auch für die KOsten

Freitag, 21. Oktober 2011, 15:02 Uhr
Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates zu einer Gesetzesinitiative, nach der eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Suche und Beräumung auch alliierter Kampfmittel erreicht werden soll. Hier die Einzelheiten...


„Ich bitte alle Bundestagsabgeordneten, die unsere Region vertreten, um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. Nordhausen ist die Stadt in Thüringen, die von Bomben im 2. Weltkrieg am meisten zerstört wurde. Mit der Kostenbeteiligung des Bundes an der Suche nach- und der Beseitigung von Blindgängern würde für Nordhausen ein großes Investitionshindernis gemildert – denn Gesamt-Nordhausen ist quasi übersät mit Blindgängern.

Auf Nordhausen sind im zweiten Weltkrieg insgesamt 6902 Bomben gefallen. Es ist aufgrund der bisherigen Statistiken davon auszugehen, dass es damit 1035 Blindgänger gibt. Von denen sind nach bisherigen Rechnung rund 340 aufgefunden wurden. Daraus ergibt sich, von wie viel Blindgängern noch auszugehen ist. Wenn sich der Bund an den Kosten für Suche und Beseitigung beteiligt, könnten wir zum Beispiel auch eine systematische Beräumung im einen oder anderen Fall angehen. Das bringt letztlich auch mehr Sicherheit für diese Stadt – und eben auch bessere Bedingungen für die Standortentwicklung“, so Frau Klaan.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hatte die Gesetzesinititative, die auf Niedersachsen und Brandenburg zurückgeht, wie folgt begründet: „Nach bisheriger Regelung trägt der Bund die Kosten für die Beseitigung sämtlicher Kampfmittel auf bundeseigenen Grundstücken. Soweit es um nicht bundeseigene Grundstücke geht, werden nur die Kosten für die Beseitigung ehemals reichseigener Munition übernommen.
Die Kosten für die Beseitigung alliierter Munition auf nicht bundeseigenen Grundstücken tragen dagegen die Länder. Für die Räumung von britischen oder amerikanischen Fliegerbomben in den Städten will der Bund damit finanziell keine Verantwortung übernehmen. Hier werden die Länder und Kommunen seit mehr als 60 Jahren allein gelassen.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Rüstungsaltlasten-Finanzierungsgesetzes soll dieser unbefriedigende Zustand beseitigt werden. Für die Frage der Kosten kann es nicht darauf ankommen, wo z. B. die Fliegerbombe gefunden wird, auf einem Grundstück des Bundes oder einer anderen Liegenschaft. Auch die Herkunft der Bombe darf keine Rolle spielen.

Deshalb verfolgt der Gesetzentwurf einen grundlegend anderen Ansatz, der überfällig ist und einschließt, dass alle Maßnahmen zur Beseitigung von Rüstungsaltlasten erfasst, also die Erkundung, Räumung, Beseitigung von Rüstungsaltlasten und die Sanierung von belasteten Liegenschaften. So kommt es nicht mehr auf die Eigentumsverhältnisse des Fundortes an, wenn z. B. ein Blindgänger geborgen werden soll. Auch die Herkunft, reichseigene Munition oder britische Fliegerbombe, spielt keine Rolle mehr.“
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de