Zoll stoppt Apotheke auf Rändern
Freitag, 14. Oktober 2011, 09:12 Uhr
Über 2.200 medizinische Einzelpräparate fanden
Zöllner einer mobilen Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Braunschweig in dieser Woche in einem Kleintransporter. Der Fahrzeugführer (29) osteuropäischer Herkunft befand sich laut eigenen Angaben auf der Durchreise nach England...
Rollende Apotheke (Foto: Zoll)
Wir hatten keine größeren Probleme die Arzneimittel zu finden. Schon beim Öffnen der ersten Kartons auf der Ladefläche des Kleintransporters fanden wir 300 Schachteln mit Tabletten, Salben und flüssiger Medizin.”, erklärt Zollhauptsekretär Peter Schmidt, Einsatzbeamter vor Ort.
Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen den strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.
Nach Deutschland dürfen Arzneimittel deshalb nur in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Bei den hier festgestellten 2.200 Tabletten und weiteren Einzelpärparaten musste von den Zöllnern jedoch ein gewerblicher Einfuhrzweck unterstellt werden. Der Fahrzeugführer konnte die arzneimittelrechtlichen
Einfuhrgenehmigungen für kommerzielle Importe jedoch nicht vorlegen. Die Beamten der KEV beschlagnahmten deshalb die Medikamente.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Autor: nnzZöllner einer mobilen Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Braunschweig in dieser Woche in einem Kleintransporter. Der Fahrzeugführer (29) osteuropäischer Herkunft befand sich laut eigenen Angaben auf der Durchreise nach England...
Rollende Apotheke (Foto: Zoll)
Wir hatten keine größeren Probleme die Arzneimittel zu finden. Schon beim Öffnen der ersten Kartons auf der Ladefläche des Kleintransporters fanden wir 300 Schachteln mit Tabletten, Salben und flüssiger Medizin.”, erklärt Zollhauptsekretär Peter Schmidt, Einsatzbeamter vor Ort.Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen den strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.
Nach Deutschland dürfen Arzneimittel deshalb nur in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Bei den hier festgestellten 2.200 Tabletten und weiteren Einzelpärparaten musste von den Zöllnern jedoch ein gewerblicher Einfuhrzweck unterstellt werden. Der Fahrzeugführer konnte die arzneimittelrechtlichen
Einfuhrgenehmigungen für kommerzielle Importe jedoch nicht vorlegen. Die Beamten der KEV beschlagnahmten deshalb die Medikamente.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
