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Neues Gesetz zu gefährlichen Hunden

Freitag, 07. Oktober 2011, 13:03 Uhr
Unter den Tierhaltern besteht ein deutlicher Aufklärungsbedarf über das neue Landesgesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das im September in Kraft getreten ist. Dies ist ein Ergebnis eines Treffens der Ordnungsamtsleiter der zuständigen Städte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften im Landratsamt Nordhausen.

Dieses Gesetz legt allen Hundehaltern und Haltern von bestimmten Tieren wildlebender Arten Handlungspflichten auf. So legt das Gesetz beispielsweise fest, dass alle Hundehalter bis spätestens 1. März nächsten Jahres ihren Hund von einem Tierarzt mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Transponder kennzeichnen lassen und diese Kennzeichnung dem Ordnungsamt ihrer Kommune anzeigen müssen.

Außerdem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen und müssen dies ebenfalls bis zum 1. März beim zuständigen Ordnungsamt ihres Wohnsitzes nachweisen. Diese Versicherung soll Personen- und Sachschäden abdecken, die der Hund verursacht. Die Mindestversicherungssumme muss 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen.

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen und Hunde, die durch die zuständige Behörde als gefährlich festgestellt worden sind, gelten als gefährliche Hunde. Die Haltung dieser gefährlichen Hunde und die Haltung von bestimmten Tieren wildlebender Arten sind gemäß dem neuen Gesetzes erlaubnispflichtig. Tierhalter, auf die dies zutrifft, sollten sich hierzu mit dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes in Verbindung setzen.

Der Kreis der Ordnungsamtsleiter wies in diesem Zusammenhang auf eine sehr praxisorientierte Internetseite des Thüringer Innenministeriums hin, die eine Vielzahl von Fragen beantwortet. Darüber hinaus hat auch die Stadt Nordhausen weitere gute Hinweise im Internet zusammengestellt.

Die Internetadressen dazu lauten:

www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/content.html

www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=15136
(Menüpunkt Rathaus – Sonstiges bei Lebenslagen)
Autor: nnz

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