Erste Bilanz für Bildungspaket
Freitag, 07. Oktober 2011, 08:18 Uhr
Gut 1.800 Kinder haben im vergangenen halben Jahr von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket profitiert. Das ist mehr als die Hälfte der potentiell rund 3.500 Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die im Landkreis Nordhausen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden können...
Seit dem Start im April können sich die Leistungsberechtigten in den eigens eingerichteten Büros am Dienstsitz des Jobcenters des Landkreises Nordhausen beraten lassen. Die gemeinsame Anlaufstelle von Landratsamt und Jobcenter hat sich bewährt. Die Kunden werden nicht unnötig hin und her geschickt und auch der Verwaltungsablauf lässt sich effizienter gestalten, sagt Marc Hesse, zuständiger Teamleiter im Jobcenter.
Ein weiterer Vorteil: Bekommt eine Familie beispielsweise nicht länger Wohngeld, sondern Leistungen nach dem SGB II, so können die Mitarbeiter von Landratsamt und Jobcenter die notwendigen Informationen weitergeben, was die Antragstellung beschleunigt. Das geht natürlich nur mit dem Einverständnis der Antragsteller, der Datenschutz ist sehr wichtig, betont Marc Hesse. Denn auch wenn die Mitarbeiter beider Behörden in einer Bürogemeinschaft zusammenarbeiten, so haben sie doch unterschiedliche Zuständigkeiten.
Das Jobcenter kümmert sich um die Anträge der Bezieher von Arbeitslosengeld II, der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes um die der Wohngeld-, Kinderzuschlag- und Sozialhilfeempfänger. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut und wir ziehen in jedem Fall eine positive Zwischenbilanz aus dem ersten halben Jahr des Bildungspakets, bestätigt auch Sandy Weber, die zuständige Fachgebietsleiterin im Landratsamt. Bewährt habe sich auch die gute Kooperation mit den Leistungsanbietern, die beispielsweise das Mittagessen liefern und positiv mit der Abrechnung über das Gutscheinverfahren umgehen.
Eingegangen sind bei Jobcenter und Landratsamt bislang fast 4.000 Anträge. Fast zwei Drittel davon wurden von Leistungsempfängern nach dem SGB II gestellt. Insgesamt konnte die überwiegende Mehrzahl der Anträge bewilligt werden, nur rund 5 Prozent wurden bislang abgelehnt. Mit Abstand die meisten bewilligten Anträge beziehen sich auf den Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, nämlich gut 60 Prozent, gefolgt von Klassenfahrten bzw. Ausflügen mit fast 20 Prozent.
Etwa jeder zehnte Antrag betrifft die soziale bzw. kulturelle Teilhabe, für das jedes berechtigte Kind bis zu 10 Euro im Monat erhält. Finanziert werden können damit unter anderem Vereinsbeiträge, künstlerischer Unterricht und andere kulturelle Angebote. Die Teilhabeleistung wird ähnlich wie bei Klassenfahrten durch Direktzahlung an die Anbieter ausgereicht. Rund zwei Prozent der bewilligten Anträge gaben für eine zusätzliche Lernförderung grünes Licht. Die wenigsten Anträge gingen für eine Schülerbeförderung ein, da diese Leistung in erster Linie bereits die Schulträger abdecken.
Das Schulbedarfspaket von 100 Euro insgesamt im Schuljahr, verteilt auf 70 und 30 Euro je Halbjahr, erhalten alle Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen nach dem SGB II automatisch, Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag mussten dies beantragen.
Die gemeinsame Anlaufstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstsitz des Jobcenters in der Uferstraße in Nordhausen erreichbar, Interessenten melden sich bitte am Kundenportal.
Die Antragsformulare sowie zusammenfassende Informationen für die einzelnen Leistungen stehen außerdem im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Das Bundesarbeitsministerium hat zudem eine Internetseite eingerichtet, die wichtige Fragen beantwortet: www.bildungspaket.bmas.de.
Autor: nnzSeit dem Start im April können sich die Leistungsberechtigten in den eigens eingerichteten Büros am Dienstsitz des Jobcenters des Landkreises Nordhausen beraten lassen. Die gemeinsame Anlaufstelle von Landratsamt und Jobcenter hat sich bewährt. Die Kunden werden nicht unnötig hin und her geschickt und auch der Verwaltungsablauf lässt sich effizienter gestalten, sagt Marc Hesse, zuständiger Teamleiter im Jobcenter.
Ein weiterer Vorteil: Bekommt eine Familie beispielsweise nicht länger Wohngeld, sondern Leistungen nach dem SGB II, so können die Mitarbeiter von Landratsamt und Jobcenter die notwendigen Informationen weitergeben, was die Antragstellung beschleunigt. Das geht natürlich nur mit dem Einverständnis der Antragsteller, der Datenschutz ist sehr wichtig, betont Marc Hesse. Denn auch wenn die Mitarbeiter beider Behörden in einer Bürogemeinschaft zusammenarbeiten, so haben sie doch unterschiedliche Zuständigkeiten.
Das Jobcenter kümmert sich um die Anträge der Bezieher von Arbeitslosengeld II, der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes um die der Wohngeld-, Kinderzuschlag- und Sozialhilfeempfänger. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut und wir ziehen in jedem Fall eine positive Zwischenbilanz aus dem ersten halben Jahr des Bildungspakets, bestätigt auch Sandy Weber, die zuständige Fachgebietsleiterin im Landratsamt. Bewährt habe sich auch die gute Kooperation mit den Leistungsanbietern, die beispielsweise das Mittagessen liefern und positiv mit der Abrechnung über das Gutscheinverfahren umgehen.
Eingegangen sind bei Jobcenter und Landratsamt bislang fast 4.000 Anträge. Fast zwei Drittel davon wurden von Leistungsempfängern nach dem SGB II gestellt. Insgesamt konnte die überwiegende Mehrzahl der Anträge bewilligt werden, nur rund 5 Prozent wurden bislang abgelehnt. Mit Abstand die meisten bewilligten Anträge beziehen sich auf den Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, nämlich gut 60 Prozent, gefolgt von Klassenfahrten bzw. Ausflügen mit fast 20 Prozent.
Etwa jeder zehnte Antrag betrifft die soziale bzw. kulturelle Teilhabe, für das jedes berechtigte Kind bis zu 10 Euro im Monat erhält. Finanziert werden können damit unter anderem Vereinsbeiträge, künstlerischer Unterricht und andere kulturelle Angebote. Die Teilhabeleistung wird ähnlich wie bei Klassenfahrten durch Direktzahlung an die Anbieter ausgereicht. Rund zwei Prozent der bewilligten Anträge gaben für eine zusätzliche Lernförderung grünes Licht. Die wenigsten Anträge gingen für eine Schülerbeförderung ein, da diese Leistung in erster Linie bereits die Schulträger abdecken.
Das Schulbedarfspaket von 100 Euro insgesamt im Schuljahr, verteilt auf 70 und 30 Euro je Halbjahr, erhalten alle Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen nach dem SGB II automatisch, Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag mussten dies beantragen.
Die gemeinsame Anlaufstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstsitz des Jobcenters in der Uferstraße in Nordhausen erreichbar, Interessenten melden sich bitte am Kundenportal.
Die Antragsformulare sowie zusammenfassende Informationen für die einzelnen Leistungen stehen außerdem im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Das Bundesarbeitsministerium hat zudem eine Internetseite eingerichtet, die wichtige Fragen beantwortet: www.bildungspaket.bmas.de.
