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IHK fordert Veränderungen

Donnerstag, 22. September 2011, 12:41 Uhr
Mehr als 3,1 Millionen Unternehmen geben in Deutschland jährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Die Bandbreite der Steuerpflichtigen reicht dabei vom Einzelgewerbetreibenden bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Hier sollte es Erleichterungen geben...


Eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und unterschiedlichen Auslegungen durch Behörden und Rechtsprechung macht dabei den Firmenchefs das Leben schwer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt fordert deshalb ein einfaches und in sich schlüssiges Umsatzsteuerrecht.

„Ein Schritt zu mehr Planungssicherheit wäre die dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze bei der sogenannten Ist-Versteuerung. Hier führt der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann ab, wenn sein Kunde die Rechnung bezahlt hat – und nicht schon bei Rechnungsstellung. Eine Vorfinanzierung entfällt somit, das schafft Liquidität“, erläutert IHK-Hauptgeschäfts-führer Gerald Grusser die Vorteile dieser Regelung.

Derzeit können die Erleichterungen der Ist-Versteuerung insbesondere von Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Vorjahresumsatz maximal 500.000 Euro beträgt. Diese Grenze ist jedoch bis Ende 2011 befristet. „Die IHK setzt sich für die unbefristete Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro ein. Die Bundesregierung hat mit dem kürzlich im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf den Weg dazu bereitet. Den dürfen die Länder nicht mit einer nur befristeten Verlängerung versperren“, fordert der IHK-Chef.
Bei der elektronischen Rechnungsstellung sei der Gesetzgeber ebenfalls auf einem guten Weg. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen

die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen gesenkt werden. „Künftig berechtigen elektronische Rechnungen auch dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie nicht mit einer elektronischen Signatur versehen oder in einem speziellen elektronischen Datenaustauschverfahren übermittelt werden“, informiert Grusser.

Die Neuregelung stelle bei der Prüfung der Rechnung nur noch auf vom Unternehmer selbst festzulegende innerbetriebliche Kontrollverfahren ab, ohne ihn auf eine bestimmte Technik festzulegen.

Nachdem das Gesetz aufgrund anderer streitiger Regelungen im Bundesrat zunächst gestoppt wurde, soll es nun schnellstmöglich verabschiedet werden. Die IHK Erfurt fordert die Politik auf, die Erwartungen der Unternehmen nicht zu enttäuschen, und die Erleichterungen wie angekündigt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen.
Autor: nnz

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