Primas: Klarheit gefordert
Freitag, 16. September 2011, 10:48 Uhr
Die CDU-Agrarsprecher der Deutschen Landtage haben auf Ihrer Tagung vom in Kiel über die Zukunft der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beraten. Mit dabei war auch Egon Primas...
Mitte September 2011 wird der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für ein Errichtungsgesetz eines Bundesträgers der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erwartet.
Mit der Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden folgende Ziele verfolgt:
Vor diesem Hintergrund gilt es, die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen frühzeitig zu sichern. Grundsätzlich ist ein Bundesträger für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung sinnvoll. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch so zu gestalten, dass eine ausreichende Interessenvertretung innerhalb der neuen Gremien möglich wird, so Primas.
Die agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU Fraktionen haben über den Gesetzentwurf der Bundesregierung kontrovers diskutiert.
Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Landwirtschaftlichen Versicherungsträgers zusätzliche Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zu realisieren und das agrarsoziale Sondersystem langfristig sichern. Zur Angleichung der Beiträge in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Anpassungszeitraum bis mindestens 2017 erforderlich, um die Auswirkungen abzumildern. Auch Härtefallregelungen sind zu entwickeln, um im Einzelfall helfen zu können, schlussfolgerte der Agrarpolitiker Primas.
Autor: nnzMitte September 2011 wird der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für ein Errichtungsgesetz eines Bundesträgers der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erwartet.
Mit der Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden folgende Ziele verfolgt:
- Modernisierung der Organisationsstruktur
- Stärkung der Solidargemeinschaft
- Verbesserung der Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes
- Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen
Vor diesem Hintergrund gilt es, die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen frühzeitig zu sichern. Grundsätzlich ist ein Bundesträger für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung sinnvoll. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch so zu gestalten, dass eine ausreichende Interessenvertretung innerhalb der neuen Gremien möglich wird, so Primas.
Die agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU Fraktionen haben über den Gesetzentwurf der Bundesregierung kontrovers diskutiert.
Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Landwirtschaftlichen Versicherungsträgers zusätzliche Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zu realisieren und das agrarsoziale Sondersystem langfristig sichern. Zur Angleichung der Beiträge in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Anpassungszeitraum bis mindestens 2017 erforderlich, um die Auswirkungen abzumildern. Auch Härtefallregelungen sind zu entwickeln, um im Einzelfall helfen zu können, schlussfolgerte der Agrarpolitiker Primas.

